Thema: Justizvollzug
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Ehrenamtliche Tätigkeiten

Ehrenamtliche Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer

Einen wichtigen Beitrag im Rahmen des Behandlungsvollzuges leisten die derzeit etwa 80 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den saarländischen Justizvollzugsanstalten. Die Aufgabe dieser Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer ist es, dazu beizutragen, persönliche Schwierigkeiten der Gefangenen abzubauen, Bildung und berufliche Fähigkeiten zu fördern, zu sinnvoller Freizeitgestaltung anzuregen und bei der Entlassungsvorbereitung mitzuwirken. Bei der ehrenamtlichen Vollzugshilfe wirken sowohl Fachkräfte, zum Beispiel aus der Suchtberatung, als auch engagierte Privatpersonen mit.

Privatpersonen, die als ehrenamtliche Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer mitwirken wollen, das Vollzugsziel zu erreichen, können sich an die Leitungen der einzelnen Vollzugsanstalten wenden.

Anstaltsbeiräte

Das Strafvollzugsgesetz bestimmt, dass in jeder Justizvollzugsanstalt ein Beirat einzurichten ist. Die Beiräte sollen Mittler sein zwischen dem Strafvollzug und den Straffälligen einerseits und der Öffentlichkeit andererseits. Sie sollen bei der Gestaltung des Vollzuges und der Betreuung der Gefangenen mitwirken und an der Erreichung des Vollzugsziels mitarbeiten. Sie sollen zudem das Vollzugsgeschehen sorgfältig beobachten und mithelfen, das Leben hinter den Anstaltsmauern für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Die Mitglieder gehören den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Lebens an, wie zum Beispiel den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, den Kirchen und sonstigen Gremien, die Einfluss auf das öffentliche Leben haben.