Auszüge aus dem Grundbuch, dem Handelsregister und sonstigen Registern (nur Amtsgerichte)

Anträge auf Erteilung von Auszügen aus dem Grundbuch

Anträge auf Erteilung von Auszügen aus dem Grundbuch sollten weiterhin nach Möglichkeit auf schriftlichem Wege gestellt werden. Um Verzögerungen und Rückfragen zu vermeiden sollte dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges eine Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identitätsnachweises beigefügt werden.

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Anträge auf Erteilung von Auszügen aus dem Handelsregister, dem Vereinsregister und sonstigen Registern

Anträge auf Erteilung von Auszügen aus den Registern sollten weiterhin nach Möglichkeit auf schriftlichem Wege gestellt werden. In dem Antrag ist anzugeben, ob ein beglaubigter oder unbeglaubigter Registerauszug gewünscht wird. Die Kosten betragen für einen beglaubigten Auszug 20 € und für einen unbeglaubigten Auszug 10 €.

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