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 ASMK in Berlin: Saarland setzt Schwerpunkte im Bereich Arbeit

Pflege stärken, Paketzustellende schützen, Grenzgänger entlasten

Gestern und heute fand in Berlin die 100. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Berlin statt.

Das Saarland setzt sich für die Fachkräftesicherung in der Pflege, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Paketbranche sowie die Abschaffung von Doppelbelastungen von Grenzgänger:innen ein.

„Die Schaffung und der Erhalt guter Arbeitsplätze im Saarland haben für die Landesregierung oberste Priorität. Dieser Prozess muss auch auf Bundesebene mitgesteuert werden. Die ASMK ist ein zentrales Forum um mit anderen Bundesländern gemeinsame Beschlüsse zu fassen und Forderungen an die Bundesregierung zu stellen. Das Saarland nimmt hier eine aktive Rolle ein und fungiert als Initiativen gebendes Bundesland im Bereich der Sozialpolitik. In diesem Jahr haben wir einen Antrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege eingebracht, dem alle anderen Bundesländer zugestimmt haben. Das ist ein starkes Zeichen für die bundesweite Stärkung der Pflege. Daneben knüpfen wir mit unseren mehrheitlich beschlossenen Anträgen zur Forderung nach einer Gewichtsbegrenzung und Kennzeichnungspflicht von Paketen sowie der Abschaffung von Doppelbelastungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger an erfolgreiche Initiativen an.“

Arbeits- und Sozialminister Magnus Jung

Fachkräftesicherung in der Pflege

In den vergangenen Monaten sind aus der Konzertierten Aktion Pflege Saar verschiedene Anliegen zur Fachkräftesicherung in der Pflege hervorgegangen, die nun mit dem ASMK-Antrag in einem gemeinsamen Beschluss der Länder sowie in Forderungen an die Bundesregierung gemündet sind. Übergeordnetes Ziel ist die Stärkung und Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs.

Der Bund wird u.a. aufgefordert bestehende Fördermöglichkeiten anzupassen und zu verstärken, um die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf zu verbessern. Daneben soll die Akademisierung der Pflege mit Forschungsvorhaben in der Pflege unterstützt werden und adäquate Aufgabenprofile von akademisiert qualifizierten Pflegefachpersonen sowie deren tarifrechtliche Einordnung definiert werden. Die Länder sind sich außerdem einig, dass die Stärkung der Eigenverantwortung von Pflegefachkräften wichtig für Attraktivitätssteigerung des Berufs und der Sicherstellung der Versorgung ist. Der Bund wird daher aufgefordert Instrumente im Leistungserbringungsrecht zu entwickeln, die eine Erbringung und Abrechnung von Leistungen ermöglichen. Innerhalb der Telematikinfrastruktur wird um ein Bundesprogramm zur langfristigen Finanzierung und Unterstützung der Betriebe gebeten, da u.a. kleinere und gemeinnützige Pflegeeinrichtungen finanzielle Unterstützungen sowie gute Softwarelösungen für die ab 2025 verpflichtende Anbindung benötigen. 

Zur Vermeidung von Ausbildungs- und Studienabbrüchen soll der Bund prüfen, inwiefern eine sozialpädagogische Begleitung und Beratung in Pflegeausbildungen regelhaft integriert und dadurch bestehende Unterstützungsangebote ergänzt werden können. Außerdem soll geprüft werden, inwiefern Leiharbeitsfirmen zukünftig an Ausbildungskosten beteiligt werden können, sollte eine Eindämmung oder ein Verbot der Leiharbeit in der Pflege nicht umgesetzt werden können. Leiharbeitsfirmen profitieren zwar von ausgebildetem Fachpersonal, leisten jedoch bislang keinen Beitrag dazu, weiteres oder mehr Personal auszubilden.

Verbesserung von Arbeitsbedingungen in der Paketbranche

Erhebungen der Krankenkassen zeigen, dass bei Paketzustellenden überdurchschnittlich häufig Muskel-Skelett-Erkrankungen auftreten. Vor diesem Hintergrund setzt sich das Saarland nach der gelungenen Bundesratsinitiative zur Erweiterung des Paketboten-Schutz-Gesetzes nun gemeinsam mit weiteren Bundesländern auf der ASMK für eine Gewichtsbegrenzung und Kennzeichnungspflicht von Paketen ein. Die sog. Lastenhandhabungsverordnung ist als alleinige Rechtsgrundlage nicht ausreichend. Es bedarf einer gut erkennbaren optischen Kennzeichnung der Pakete durch Unternehmen, um die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche weiter zu verbessern.

Abschaffung von Doppelbelastungen

Ein guter grenzüberschreitender Arbeitsmarkt ist für Grenzregionen wie das Saarland von besonderer Bedeutung. Nachteile für Grenzgänger:innen müssen daher vermieden werden. Beschäftigte, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten, können aufgrund der aktuellen Berechnungsweise des Insolvenz- oder Übergangsgeldes und einer möglichen späteren Besteuerung dieser Lohnersatzleistungen in Frankreich einer finanziellen Doppelbelastung ausgesetzt sein.  Mit dem saarländischen ASMK-Antrag, dem sich Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz angeschlossen haben, wird die Bundesregierung daher gebeten, das Insolvenz- und Übergangsgeld für französische Grenzgänger:innen auf Bruttolohnbasis zu berechnen und somit auf einen fiktiven Steuerabzug zu verzichten. Damit knüpft die saarländische Landesregierung an die erfolgreichen Initiativen zum Wegfall der fiktiven Doppelbesteuerung von Kurzarbeitergeldern sowie dem Ende der doppelten Belastung beim Kranken- und Kindergeld an.

Medienansprechpartner

Koba Krause
Pressesprecherin

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

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