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Fairer-Lohn-Gesetz: Rechtsverordnung für Maler- und Lackiererhandwerk in Kraft

Die Umsetzung des „Fairer-Lohn-Gesetzes“ für den Bereich Maler- und Lackiererhandwerk ist zum 1. November 2023 in Kraft getreten.

Danach werden die Arbeitnehmer:innen, die zur Erfüllung öffentlicher Aufträge eingesetzt werden, zu den zwingenden, tariflichen Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk beschäftigt.

„Mit dieser weiteren Rechtsverordnung folgen dem Erlass des Fairer-Lohn-Gesetzes auch bezüglich seiner Anwendung Taten. Die öffentlichen Auftraggeber gehen mit der Zahlung von fairen Löhnen und der Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen mit gutem Beispiel voran.“

Gesundheitsminister Magnus Jung

Zur Stärkung der Tarifbindung und Schaffung eines fairen Arbeitsmarktes ist das Erlassen von weiteren Rechtsverordnungen erforderlich, die bereits in Vorbereitung sind. Nur so kann das Fairer-Lohn-Gesetz seine ganze Wirkung entfalten und den bei der Verrichtung öffentlicher Aufträge beschäftigten Arbeitnehmer:innen faire Lohn- und Arbeitsbedingungen garantieren.

Die bereits erlassenen Verordnungen sind zu finden unter www.saarland.de/tariftreue

Medienansprechpartner

Koba Krause
Pressesprecherin

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

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