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Bald noch weniger Hürden bei Nachbarschaftshilfe

Bereits seit drei Jahren können im Saarland Angebote zur Unterstützung im Alltag, die sog. Nachbarschaftshilfe, für Pflegebedürftige mit bis zu 125 Euro monatlich vergütet werden.

Mit den bis dato gesammelten Erfahrungswerten sollen nun die Registrierungsvoraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe nachjustiert und das Leistungsspektrum erweitert werden.

Sozialminister Magnus Jung dazu: „Aktuell nutzen etwa 315 pflegebedürftige Personen die Nachbarschaftshilfe im Saarland. Mit dem Wegfall des Erste-Hilfe-Kurs-Nachweises wird die Registrierung vereinfacht. Außerdem sollen künftig auch regelmäßige Botengänge im Rahmen der Nachbarschaftshilfe abgerechnet werden können. Damit bauen wir die Hürden bei der Antragsstellung weiter ab und schaffen ein bürgernäheres Angebot von dem mehr Menschen profitieren können.“

Diese Änderungen hat der Ministerrat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Sie werden nun im nächsten Schritt in einer externen Anhörung bewertet.

Minister Jung betont bereits jetzt: „Nutzen Sie die Nachbarschaftshilfe. Viele Saarländerinnen und Saarländer könnten die Unterstützung beantragen, kennen aber das Angebot nicht oder scheuen sich vor der Antragsstellung. Die Registrierungsstelle unterstützt Sie bei allen wichtigen Schritten.“

Erst im Februar dieses Jahres gab es durch die Änderung der Abrechnung direkt über die Pflegekassen, statt mit einem Umweg über das Sozialministerium, erste Erleichterungen im Bereich der Nachbarschaftshilfe. Zusätzlich wurden alle Antragsteller:innen von den Gebühren für die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses befreit.

Weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe sind zu finden unter: www.saarland.de/nachbarschaftshilfe

Zur Information:

Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe können freiwillig engagierte Personen Unterstützungsleistungen im hauswirtschaftlichen Bereich im Rahmen eines Angebots zur Unterstützung im Alltag erbringen. Nachbarschaftshelfer:innen unterstützen im Rahmen dieses Angebots Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen. Unter Nachbarschaftshilfe ist eine Unterstützung aus Gefälligkeit oder auf Gegenseitigkeit zu verstehen, bei der das bürgerliche Engagement im Vordergrund steht. Sie kann aus persönlicher Bekanntschaft oder gesellschaftlicher Verpflichtung heraus entstehen.

Medienansprechpartner

Koba Krause
Pressesprecherin

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

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