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Verlängerung von erfolgreichem Förderprogramm für mehr Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt

Im Saarland wurde ein Förderprogramm zur Schaffung von Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufen, welches mit Beginn des Jahres 2023 erstmals verlängert wurde.

Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt vor, dass jeder Mensch mit Behinderung das Recht hat, seinen Lebensunterhalt mit Arbeit zu verdienen. Im Saarland wurde hierfür das Förderprogramm zur Schaffung von Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufen, welches mit Beginn des Jahres 2023 erstmals verlängert wurde. 

Ziel des Programmes ist es, das bestehende Instrumentarium zur Förderung der Teilhabe durch zusätzliche Prämien zu ergänzen und die Zusammenarbeit zu intensivieren. In der ersten Förderperiode konnten durch das Programm insgesamt 68 Arbeitsverhältnisse bzw. Ausbildungsverträge vermittelt werden, von denen bei Ablauf der Förderperiode noch 44 bestanden. Insgesamt stehen in der derzeitigen Förderperiode bis 2025 2 Millionen Euro zur Verfügung.

Sozialminister Magnus Jung betont dazu im Rahmen eines gemeinsamen Pressegespräches mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Landkreistag sowie Mercedes-Benz-Banking Services GmbH, die als Arbeitgeber über die Förderung eine Mitarbeiterin eingestellt haben:

„Einen Arbeitsplatz zu haben, ermöglicht es nicht nur eine Beschäftigung auszuüben und Geld zu verdienen. Arbeit dient auch der persönlichen Entfaltung und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit und ohne Behinderungen. Mit dem Förderprogramm möchten wir für Arbeitgeber Anreize schaffen Menschen mit Behinderungen einzustellen. In Kombination mit unseren weiteren Instrumenten und den Angeboten des Inklusionsamtes schaffen wir die Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Die gute Resonanz der ersten Förderperiode stimmt mich zuversichtlich, dass in den kommenden zwei Jahren erneut zahlreiche Menschen einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz erhalten werden und damit Inklusion im Saarland nachhaltig gefördert werden kann.“

Heidrun Schulz, Geschäftsführerin der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit: „Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen so gut wie möglich dabei zu unterstützen, eine Ausbildung oder eine Beschäftigung aufzunehmen. Unsere speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen diesen Personenkreis in persönlichen Gesprächen oder bei Bedarf auch virtuell. Unternehmen informieren und beraten wir bei allen Fragen zur Beschäftigung oder Ausbildung von Menschen mit Behinderungen, zu ihren Potenzialen und zu finanziellen Fördermöglichkeiten – bei der Qualifizierung, über Gehaltszuschüsse bis hin zur Unterstützung bei der technischen Ausstattung des Arbeitsplatzes. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, dieses Förderprogramm zu verlängern.“

Landrat Udo Recktenwald, Vorsitzender des Landkreistages: „Eine Beeinträchtigung welcher Art auch immer darf kein Ausschlusskriterium für Menschen vom Arbeitsmarkt sein. Gerade die Gemeinden und Landkreise beweisen das, weil sie Menschen mit Behinderung beschäftigen, die wertvolle Arbeit leisten und mit ihren Talenten und ihrer Motivation ein richtiger Mosaikstein eines guten und erfolgreichen Arbeitsumfeldes sind. Das hat was mit Menschenwürde und Chancengerechtigkeit für alle zu tun.“

Ute Rieger, Geschäftsführerin Mercedes-Benz Banking Service GmbH: "Über dieses wertvolle Förderprogramm konnten wir eine engagierte Mitarbeiterin für unser Unternehmen gewinnen, deren Fähigkeiten und Talente uns täglich bereichern. Wir sind stolz darauf, als Mercedes-Benz Banking Service Teil dieses wichtigen Schrittes hin zu mehr Teilhabe und Chancengleichheit zu sein und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit in diesem Rahmen.“

Arbeitgeber erhalten für das Abschließen eines Arbeitsverhältnisses im ersten Jahr 3.000 Euro. In den folgenden Jahren steigt die Prämie für jedes Beschäftigungsjahr. Die jeweilige Summe ist abhängig davon, ob ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen wurde. Für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages erhalten Arbeitsgeber je Ausbildungsjahr 2.500 Euro. Bei anschließender Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zusätzlich 5.000 Euro.

Medienansprechpartner

Koba Krause
Pressesprecherin

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