Stärkung des Kinderschutzes im Saarland: Kinderschutzgesetz passiert erste Lesung im Landtag
Mit dem heute (12.07.2023) vorgestellten Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes verfolgt das Land das Ziel, Schutzlücken zu schließen sowie die Arbeit der Jugendämter zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen zu unterstützen.
Mit dem heute vorgestellten Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes verfolgt das Land das Ziel, Schutzlücken zu schließen sowie die Arbeit der Jugendämter zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen zu unterstützen. Daneben wird eine enge Vernetzung und Kooperation aller am Kinderschutz Beteiligten vorgesehen. Das Gesetz wurde in der heutigen Landtagssitzung besprochen und an den ASFG-Ausschuss verwiesen.
Sozialminister Magnus Jung: „Kinder brauchen Geborgenheit, Förderung und Sicherheit, um gesund und glücklich aufwachsen zu können. Jede Kindeswohlgefährdung ist für die Betroffenen mit großem persönlichen Leid verbunden, das unter Umständen ein Leben lang prägend ist. Die Bundesvorschriften sind für den Kinderschutz natürlich von zentraler Bedeutung. Die Länder haben die Möglichkeit ihn zusätzlich auszubauen. Wir müssen die Strukturen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nachhaltig stärken, weiterentwickeln und in allen Lebensbereichen implementieren.“
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Das Kinderschutzgesetz ist ein Meilenstein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt. Wir stärken die Zusammenarbeit von Jugendschutzbehörden und Schulen und machen Kinderschutzkonzepte an unseren Schulen verbindlich. Kinder und Jugendliche müssen sich in ihrer Schule sicher fühlen und sicher sein. Das Gegenteil gilt für Täter. Sie dürfen sich niemals sicher fühlen. Sexualisierte Gewalt wird an unseren Schulen nicht geduldet. Auch dieses Signal geht unmissverständlich von unserem Gesetz aus.“
Das Gesetz beinhaltet unter anderem eine Stärkung der Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen, die Förderung der Weiterentwicklung von Fachstandards und Maßstäben der Qualitätsbewertung durch fachliche Empfehlungen des überörtlichen Jugendhilfeträgers und die Etablierung von Schutzkonzepten.
Zudem werden mit dem Gesetz der Rahmen und die Kompetenzen des Kinderschutzbeauftragten Kai Frisch festgelegt. Der Austausch und die Zusammenarbeit der am Kinderschutz beteiligten Akteur:innen sollen durch das Amt gefördert und die Inanspruchnahme von Hilfen für Betroffene und deren Angehörige weiter verbessert werden. Das Kompetenzzentrum Kinderschutz wird zukünftig mit der Ombudsstelle und dem Kinderschutzbeauftragten als zentrale Anlaufstelle zu Fragen des Schutzes und zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen dienen.
Medienansprechpartner
Koba Krause
Pressesprecherin
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken