Gesundheitsminister Magnus Jung begrüßt Bundesrats-Beschluss zu Arzneimittelengpässen
Bundesrat billigt das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz.
In der gestrigen Sitzung (07.07.2023) hat der Bundesrat das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz gebilligt. Unter anderem soll ein Frühwarnsystem eingerichtet sowie eine Pflicht zur Lagerhaltung für bestimmte Medikamente eingeführt werden.
Gesundheitsminister Magnus Jung: „In den vergangenen Monaten stellte der deutliche Anstieg von Lieferengpässen von Arzneimittelen ein sehr ernstes Problem dar. Der Bundesrats-Beschluss ist daher ein wichtiger Schritt um die Versorgungssicherheit zu stärken. Ob und in welchem Umfang die Gesetzesregelungen wie die Bevorratungspflichten in der Praxis zu einer besseren Versorgungslage führen werden, wird sich zeigen. Zur langfristigen Sicherung werden weitere Maßnahmen auf nationaler und insbesondere europäischer Ebene wie die angekündigte Reform des EU-Arzneimittelrechts, notwendig sein.“
Auf Landesebene hatte das Ministerium zuletzt die Einfuhrregeln für Antibiotika-Säfte für Kinder gelockert. Zu Beginn des Jahres führte die Einberufung eines Runden Tisches zu entsprechenden Vereinbarungen zwischen den Kassen sowie den Apothekenorganisationen, nach denen es möglich ist fehlende Arzneimittel in der ganzen Bandbreite unter Berücksichtigung der pharmazeutischen Voraussetzungen in der Apotheke abzugeben.
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Koba Krause
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