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Einrichtung der Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention abgeschlossen

Im Frauenministerium wurde kürzlich die personelle Besetzung der Koordinierungsstelle zur Istanbul-Konvention final abgeschlossen. Insgesamt werden zwei Mitarbeiterinnen im Bereich tätig sein.

„Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Wegen der tiefverwurzelten Ursachen von Gewalt gegen Frauen, sind staatliche Stellen in umfassender und nachhaltiger Weise gefordert, dem entgegenzuwirken. Deshalb ist mit Artikel 10 ein ganzheitlicher Ansatz vorgegeben, den wir mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle im Saarland ab sofort gerne übernehmen,“ erläutert Frauenstaatssekretärin Bettina Altesleben.

Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle gehört unter anderem die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen. Sie ist zuständig für das staatliche und nicht-staatliche Handeln – und Unterlassen – in allen die Konvention betreffenden Bereichen, wie beispielsweise der zivilrechtliche Schutz, die Gesundheitsversorgung, der Kinderschutz und die Jugendhilfe. Dabei gestaltet sich die Zuständigkeit indirekt, weil an der primären Verantwortung der zuständigen Ministerien und Organisationen nichts verändert wird. Die Koordinierungsstelle besitzt selbstverständlich keine Weisungsbefugnis.

Altesleben betont abschließend: „Im Hinblick auf die erforderlichen Maßnahmen lässt sich schon jetzt sagen: Die Umsetzung der Istanbul-Konvention wird eine Kraftanstrengung, auch wenn wir im Saarland in vielen Feldern schon jetzt gut aufgestellt sind. Der Zusammenarbeit von Bund, Land und Kommunen wird dabei eine zentrale Bedeutung zukommen.“

Hintergrund

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und schafft verbindliche Rechtsnormen in diesem Bereich.

Medienansprechpartner

Koba Krause
Pressesprecherin

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

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