Einrichtung einer Ombudsstelle einstimmig beschlossen
Der saarländische Landtag hat heute den Änderungsantrag des Kinder- und Jugendhilfegesetztes und damit die Errichtung einer Ombudsstelle im Saarland in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Sozialminister Dr. Magnus Jung betont dazu: „Heute ist ein guter Tag für Kinder und Jugendliche im Saarland. Mit unserem Vorhaben eine Ombudsstelle einzurichten, haben wir eine Leerstelle in der Kinder- und Jugendpolitik des Landes gefüllt. Mit der organisatorischen Angliederung eines Kompetenzzentrum Kinderschutz an das Ministerium gehen wir im Saarland einen Sonderweg, der auch aufgrund der Landesgröße richtig ist. Das Kompetenzzentrum mit Ombudsstelle und Kinderschutzbeauftragten wird fachlich unabhängig, weisungsungebunden und räumlich getrennt vom Ministerium arbeiten. Durch die Bündelung der Kompetenzen an einer zentralen Stelle können wertvolle Synergieeffekte genutzt werden.“
Die zwei Stellen der Ombudsstelle werden zeitnah seitens des Ministeriums ausgeschrieben. Im Kompetenzzentrum Kinderschutz kommen weitere zwei Stellen, die des/der Kinderschutzbeauftragten sowie einer Verwaltungskraft, hinzu. Das Besetzungsverfahren des/der Kinderschutzbeauftragten befindet sich derzeit in der finalen Phase, sodass mit einer Personalisierung ab Mai gerechnet wird.
„Es wird eine gemeinsame Kraftanstrengung sein, dass aus dem heute beschlossenen Vorschlag, auch eine gute praktische Arbeit wird. Das gilt gleichermaßen auch für weitere Themen des Kinderschutzes im Saarland. Dafür müssen alle beteiligten Akteure auf landes- und kommunaler Seite sowie die Träger eng zusammenarbeiten. Darüber hinaus erarbeitet das Sozialministerium derzeit ein Kinderschutzgesetz, welches noch im ersten Halbjahr 2023 ins Parlament eingebracht werden soll,“ sagt Jung abschließend.
Hintergrund
Ombudschaften in der Kinder- und Jugendhilfe beraten junge Menschen und Leistungsberechtigte in Bezug auf rechtsanspruchsbegründete Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Hierzu zählen insbesondere die Erziehungshilfe, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, die Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung, die Hilfe in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder sowie die Hilfe im Rahmen der Jugendsozialarbeit. Ziel der Beratung ist, den jungen Menschen und ihren Familien dazu zu verhelfen, weitestgehend eigenständig für ihre eigene Position eintreten und ihre Sichtweisen wieder in die Hilfeplanung einbringen zu können.
Medienansprechpartner
Koba Krause
Pressesprecherin
Mainzer Straße 34
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