Saarländische Landesregierung verlängert Absonderungs-Verordnung für Schulen und Kindertagesstätten
Der Ministerrat hat heute die Fortsetzung der Absonderungs-Verordnung für Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege beschlossen.
Der Ministerrat hat heute die Fortsetzung der Absonderungs-Verordnung für Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege beschlossen. Aufgrund des gemeinsamen Aufenthalts in größeren Gruppen und dem engen Kontakt der Kinder in den Schulklassen und KiTa-Gruppen bleibt zudem vorerst bis zum 07.05.22 das regelmäßige Testangebot in der gewohnten Form bestehen.
„Die Durchführung des Schulunterrichts in Präsenz und die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuungsangebote für unseren Jüngsten hat neben dem Gesundheitsschutz für mich oberste Priorität“, so Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung.
Das saarländische Testkonzept sieht in Schulen derzeit wöchentlich zwei verpflichtende Testungen vor, in Kindertagesstätten ebenfalls zwei auf freiwilliger Basis. Zudem verpflichtet die Absonderungsverordnung bei einem auftretenden Corona-Fall zu engmaschigen Testungen bei Kindern und Personal an acht aufeinanderfolgenden Schul- bzw. Kindergartentagen.
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Annika Hoffmann
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