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Corona-Verordnung vorbehaltlich möglicher Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes verlängert

Die Corona-Verordnung wurde heute im Ministerrat vorsorglich, in der derzeitig gültigen Fassung, bis zum 31. März 2022 verlängert, um auf die möglichen Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes des Bundes kurzfristig reagieren zu können. Der Ministerrat wird nach der Beschlussfassung im Bundestag und Bundesrat am kommenden Freitag nochmals beraten.

Die Corona-Verordnung wurde heute im Ministerrat vorsorglich, in der derzeitig gültigen Fassung, bis zum 31. März 2022 verlängert, um auf die möglichen Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes des Bundes kurzfristig reagieren zu können. Der Ministerrat wird nach der Beschlussfassung im Bundestag und Bundesrat am kommenden Freitag nochmals beraten.

Medienansprechpartner

Kerber Manuel
Pressesprecher

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

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