Vergütung der Leistungen ist für alle Leistungserbringer gleich
Das Land und die Leistungserbringer haben in gemeinsamen Verhandlungen die Inhalte und die Vergütung für die Leistungstypen der Eingliederungshilfe vereinbart.
Für den Bereich der schulischen Integrationshelfer wurde bereits im Jahre 2008 gemeinsam ein trägerübergreifender Stundensatz vereinbart. Die Leistungserbringer werden dabei von der LIGA der freien Wohlfahrtspflege Saar vertreten. Die Vergütung der Leistungen beruht auf den vereinbarten Inhalten und den besprochenen Rahmenbedingungen und ist dabei für alle Leistungserbringer gleich.
Eine stark abweichende Vergütung für einzelne Leistungserbringer – für die gleiche Leistung – ist hierbei nicht vorgesehen. Sieht ein Leistungserbringer Anpassungsbedarf, muss dieser in neuen Verhandlungen zwischen dem Land und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege Saar abgestimmt werden.
Der DRK-Landesverband Saarland und das Sozialministerium stehen gemeinsam hinter dem Abstimmungsverfahren. Dieses ist für alle Beteiligten fair und erlaubt im Ergebnis den Leistungserbringern, eine der Qualifikation und Tätigkeit entsprechende Vergütung zu zahlen.
Medienansprechpartner
Kerber Manuel
Pressesprecher
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken