Erweiterung der Testpflicht in den Bereichen der Pflege und stationären Eingliederungshilfe
Schutz der vulnerablen Gruppen hat oberste Priorität
Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz werden auch die Corona-Sonderregelungen für den Bezug von Elterngeld bis zum 31.12.2021 verlängert.
Die Testungen in den Bereichen der Pflege und stationären Eingliederungshilfe wurden ausgeweitet. Demnach sind Testungen nicht nur für das Personal und die Besuchenden verpflichtend, sondern auch für die Bewohnerinnen und Bewohner. Ab einer landesweiten Sieben-Tages-Inzidenz über 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sind die Einrichtungen verpflichtet, ihr Personal sowie alle Bewohnerinnen und Bewohner zweimal wöchentlich per Antigen-Schnelltest auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 zu testen.
Besucherinnen und Besucher, hierzu gehören sowohl Privatpersonen als auch Berufsgruppen, wie beispielsweise medizinische und therapeutische Kräfte sowie Seelsorger, sind bei jedem Besuch zu testen.
„Das aktuelle Infektionsgeschehen bereitet uns unter anderem mit Blick auf die vulnerablen Gruppen große Sorgen. Der Schutz dieser Menschen hat für uns oberste Priorität. Durch die konsequenten Testungen wollen wir Infektionsgeschehen aufdecken und ein stärkeres Ausbruchsgeschehen in den Einrichtungen verhindern. Die neue Testpflicht der Landesregierung schafft eine weitere Grundlage, Corona-Infektionen einzudämmen und Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen“, betont Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Medienansprechpartner
Kerber Manuel
Pressesprecher
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