Zum „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“: Landesdrogenbeauftragter Stephan Kolling warnt Schwangere vor dem Konsum von Alkohol und Tabak
Seit 1999 findet der „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ jedes Jahr am 9. September in vielen Ländern der Welt statt. Dieser Tag macht auf die Situation von Kindern und Jugendlichen aufmerksam, die mit einer alkoholbedingten Schädigung geboren wurden.
Seit 1999 findet der „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ jedes Jahr am 9. September in vielen Ländern der Welt statt. Dieser Tag macht auf die Situation von Kindern und Jugendlichen aufmerksam, die mit einer alkoholbedingten Schädigung geboren wurden.
Gesundheitsstaatssekretär und Landesdrogenbeauftragter Stephan Kolling warnt zu diesem Anlass Schwangere vor dem Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft. „Alkohol muss in der Schwangerschaft tabu sein! Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann zu einer unheilbaren und lebenslangen Behinderung des Kindes führen“, sagt der Staatssekretär in Saarbrücken. „Es gibt keine unbedenkliche Trinkmenge in der Schwangerschaft. Jeder Tropfen Alkohol gefährdet das noch ungeborene Leben“, so Kolling.
Auch in kleinen Mengen beeinträchtigt die Entwicklung des Fötus und kann bei dem betroffenen Kind zu schwerwiegenden, lebenslangen Schädigungen führen. Sie werden als Fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD) oder in der schwersten Form als Fetale Alkoholsyndrome (FAS) bezeichnet.
„Bundesweit kommen pro Jahr rund 10.000 Kinder zur Welt, die allein durch Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft mehr oder minder stark beeinträchtigt wurden. Die betroffenen Kinder leiden unter Ruhelosigkeit, Lern- und Sprachproblemen, Fehlbildungen des Skeletts oder Herz- und Nierenfehlern“, so Stephan Kolling.
Abschließend appelliert Kolling zudem an Familienangehörige, Freunde und Bekannte von Schwangeren: „Unterstützten Sie Schwangere dabei, auf Alkohol und Nikotin zu verzichten – denn was gibt es Schöneres als die Geburt eines gesunden Kindes.“