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Start in den eingeschränkten Regelbetrieb - Die Kindertageseinrichtungen im Saarland öffnen wieder!

Am kommenden Montag gehen die saarländischen Kindertageseinrichtungen von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regiebetrieb über, damit wird die dritte Stufe des bundesweit abgestimmten Ausstiegsplans aus dem Lockdown für die Kindertageeinrichtungen umgesetzt.

Am kommenden Montag gehen die saarländischen Kindertageseinrichtungen von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regiebetrieb über, damit wird die dritte Stufe des bundesweit abgestimmten Ausstiegsplans aus dem Lockdown für die Kindertageeinrichtungen umgesetzt.

Familienministerin Monika Bachmann: „Die Kindertageseinrichtungen im Land haben in der Krise und insbesondere jetzt, wo wir schrittweise in die Normalität zurückkehren, großartiges geleistet. Jetzt sind wir an dem Punkt, an dem wir einerseits in den Regelbetrieb zurückkehren und damit Normalität einzieht und wir anderseits immer noch entsprechend dem Infektionsgeschehen, Einschränkungen unterliegen können.“

Mit der Rückkehr in den Regelbetrieb hat auch die Betriebserlaubnis der Einrichtung, aufgrund derer die Zahl der Kinder in den Gruppen und die Mindeststärke des Fachpersonals für die Kita festgelegt sind, wieder ihre volle Gültigkeit. Das Landesjugendamt des Saarlandes unterstützt und begleitet die 488 Kitas im Land, in dem erneut weitere Empfehlungen zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen und eine landesweite Rahmenbetriebserlaubnis ausgesprochen wurden, die es den einzelnen Einrichtungen erlauben, weitere individuelle Lösungen und Konzepte für die Betreuung der Kinder zu erarbeiten.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot erklärt dazu: „Die Abstimmungen zum Einstieg in den eingeschränkten KiTa-Regelbetrieb waren ein Kraftakt. Ich bin aber überzeugt davon, dass bei allen Beteiligten das Wohlergehen der Familien an erster Stelle steht. Kinder haben ein Recht auf Bildung, der Kontakt mit Gleichaltrigen ist wichtig für ihre Entwicklung. Familie und Beruf müssen miteinander vereinbart werden können. 

Deshalb ist es gut, dass Eltern ab Montag wieder einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer KiTa-Kinder haben. Die Träger und Jugendämter sind jetzt in der Verantwortung, diesen Anspruch umzusetzen. Es ist aber ein eingeschränkter Regelbetrieb, der jetzt aufgebaut wird. Bei manchen Kitas werden Personal und Räume knapp sein.“

„Wir haben von unserer Seite einen flexiblen, rechtlichen Rahmen geschaffen, mit dem die Träger möglichst frei arbeiten können“, so Ministerin Bachmann.

So können zusätzliche Angebote für die Kinder geschaffen und dafür zusätzliche Personen eingestellt werden. Denkbar ist hier insbesondere, dass im Rahmen von Projekten auch eine zusätzliche Förderung beim Bildungsministerium erreicht werden kann.

„Viele Einrichtungen im Land sind gut vorbereitet“, so Monika Bachmann, „sie haben bereits in der Zeit der Notbetreuung teilweise weitere Räume für die Betreuung hergerichtet, um für die Gruppen mehr Raum zu schaffen und Hygienemaßnahmen besser umsetzen zu können. Das heißt aber leider noch nicht, dass damit alles wieder so wie gewohnt ablaufen wird, denn die Einrichtungen sind aktuell gehalten, weitere Vorgaben zur Hygiene zu beachten.“

Ab dem kommenden Montag werden die Kindertageseinrichtungen die Betreuungsplätze zur Verfügung stellen, die nach Maßgabe der Hygiene- sowie Sicherheitsvorgaben und vor dem Hintergrund der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die eingesetzt werden können, zur Verfügung gestellt werden können. Wer einen Notbetreuungsplatz hatte, soll auch nach Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb den Platz behalten. Sollten nicht genügend Plätze zur Verfügung stehen, und kann mit der Kindertageseinrichtung keine Lösung gefunden werden, so ist das örtlich zuständige Jugendamt einzubeziehen.

„Es ist mir wichtig, dass auch die Eltern umfassend über die möglichen Maßnahmen informiert sind. Daher haben wir Informationen für die Eltern vorbereitet, in denen die Maßnahmen erklärt sind.“ Der Elterninformationsflyer wurde bereits an die Einrichtungen elektronisch versandt und steht im Laufe der kommenden Woche in jeder Einrichtung auch in ausgedruckter Form zur Verfügung. 

„Die Kindertageseinrichtungen und die dort Beschäftigten leisten hier Großartiges. Dennoch bitten wir um Geduld und Nachsicht, wenn das Angebot einer Einrichtung ggf. nicht sofort oder noch nicht wie vor der Corona-Pandemie gewohnt zur Verfügung steht,“ sagte Ministerin Bachmann abschließend.

In der Phase der Notbetreuung nach dem 13. März 2020, in der zunächst rund 2.000 Kinder und jetzt knapp 12.000 Kinder Förderung in den Kindertagesstätten fanden, haben die Einrichtungen eindrucksvoll dokumentiert, dass sie auch unter schwierigsten Bedingungen, die durch noch nie gestellte Fragen geprägt waren, ihre Aufgaben wahrnehmen. Das Land hat an der Personalkostenförderung verlässlich festgehalten.

Der Elternflyer steht unter zur Verfügung.

 

Hintergrund:

Die Arbeit der Kindertagesstätten im Saarland wird in einem gesetzlichen Rahmen gestaltet, in dem die Kindertagesstätten und ihre Träger in großer Selbstständigkeit und gegliederten Verantwortlichkeiten der staatlichen, der kommunalen Stellen sowie der sozialversicherungsrechtlichen Selbstverwaltung wirken. Da Jugendämter und Gesundheitsämter in der Hand der jeweiligen Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken liegen, sind lebensnahe Lösungen vor Ort möglich.

Das Landesjugendamt als Betriebserlaubnisbehörde - verantwortlich dafür, dass die Träger die Arbeit der Kindertageseinrichtungen immer nach dem Kindeswohl ausrichten – wird die Infektionslage genau beobachten und die Träger umgehend in der Umsetzung weiterer Erleichterungen für einen uneingeschränkten Regelbetrieb begleiten.

Medienansprechpartner

Kerber Manuel
Pressesprecher

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

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