Akademische Sozialberufe werden „staatlich anerkannt“
Sozialministerin Monika Bachmann schafft Qualitätssiegel für soziale Arbeit im Saarland
Akademisch ausgebildete Fachkräfte im Saarland sollen zukünftig den Zusatz „staatlich anerkannt“ in ihrer Berufsbezeichnung tragen. Ziel dieser Aufwertung ist es, die Bedeutung der fachlichen und persönlichen Kompetenzen sowie den Nachweis der erfolgreich gemeisterten Anforderungen hervorzuheben, die für die Erfüllung des jeweiligen Profils der sozialen Berufe erforderlich sind.
„Mit der staatlichen Anerkennung akademischer Sozialberufe schaffen wir eine Art Güte- oder Qualitätssiegel für die Qualifikation unserer Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen. Wir bestätigen damit, dass eine Fachkraft die erforderliche Eignung besitzt, um auch hoheitliche Aufgaben - beispielsweise in der Kinder- und Jugendhilfe - zu übernehmen“, erläutert Sozialministerin Monika Bachmann.
Zudem soll die Regelung die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbessern, indem eine tarifliche Entlohnung und die Akzeptanz des Abschlusses auch über das Saarland hinaus gesichert werden. Die staatliche Anerkennung im Saarland wird in allen anderen Bundesländern als solche anerkannt.
Auch die Anforderungen und die Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit und die staatliche Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen werden für die landesrechtlich bewerteten akademischen Sozialberufe geregelt. Danach wird für die Gleichwertigkeitsfeststellung kein eigenes Prüfungsverfahren entwickelt, sondern auf die Regelungen des „Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Saarland“ zurückgegriffen.
Monika Bachmann bemerkt: „Ausländische Fachkräfte erlangen durch den Beschluss Rechtssicherheit hinsichtlich der Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung und die Möglichkeit zur Beschäftigung im Saarland. So wird mit dem neuen Gesetz die Qualität der sozialen Arbeit im Saarland langfristig gesichert. Die Eignung der Fachkräfte ist damit für die Arbeitgeber, vor allem aber auch für die Bürgerinnen und Bürger garantiert.“
Hintergrund
Neben den beschriebenen Aspekten besteht zusätzlicher Regelungsbedarf unter anderem aufgrund neuer Prüfungsordnungen der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Saar. Dieser ergibt sich zudem im Hinblick auf neue Studiengänge der Sozialen Arbeit, zum Beispiel an der „Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland“, sowie aufgrund aktueller europarechtlicher Anforderungen an die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen.
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Kerber Manuel
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