Lärm- und Erschütterungsschutz
Der Bereich Lärm- und Erschütterungsschutz ist im Rahmen von Genehmigungsverfahren, Baugesuchen, Bauleitplanung und Nachbarschaftsbeschwerden zuständig für die Beurteilung von Lärm-, Erschütterungs- und Lichtimmissionen sowie Immissionen durch elektromagnetische Felder, die von Anlagen verursacht werden.
Das Spektrum der Anlagen umfasst dabei Anlagen der IED-Richtlinie wie z.B. Stahlwerke, genehmigungsbedürftige Anlagen wie z.B. Windenergieanlagen, aber auch nicht genehmigungsbedürftige Anlagen wie z.B. Schlossereien oder Baustellen.
Im Bereich der Sport- und Freizeitanlagen ist der Bereich zuständig für die Überwachung der Sportanlagenlärmschutz-Verordnung und der Freizeitlärmrichtlinie, daher z. B. auch Ansprechpartner zur Genehmigung von Public-Viewing – Veranstaltungen während Fußball-Europa- oder Weltmeisterschaften.
Ansprechpartner für dieses Thema:
Fachbereich 3.3 - Immissionsschutz und Chemikaliensicherheit