| Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
| Mess- und Eichwesen
Aufgabengebiete der Konformitätsbewertungsstelle
Hier werden Konformitätsbewertungsverfahren nach Mess- und Eichgesetz (MessEG) und den Richtlinien 2014/32/EU und 2014/31/EU durchgeführt.
Die KBS ist anerkannte Stelle für
- nationale Konformitätsbewertungsverfahren nach Anlage 4 Module F bzw. F1 MessEV und
- europäische Konformitätsbewertungsverfahren nach den Richtlinien 2014/31/EU (NAWID) und 2014/32/EU (MID).
Die Konformitätsbewertung eines erstmalig auf dem deutschen Markt bereitgestellten, d.h. in Verkehr gebrachten Messgerätes ersetzt grundsätzlich die frühere Ersteichung.
Anstelle der zuständigen Eichbehörde bestätigt eine vom Hersteller ausgewählte nationale Konformitätsbewertungsstelle die Richtlinienkonformität eines hergestellten Messgerätes mit einer Konformitätsbescheinigung. Damit unterstützt die Konformitätsbewertungsstelle den Hersteller, seinerseits eine Konformitätserklärung auszustellen.