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Aufgabengebiete des Geschäftsbereichs 4

Fachbereich 4.1 Betrieblicher, sozialer und medizinischer Arbeitsschutz

Kernelement des Handelns im Fachbereich 4.1. ist die Sicherstellung und Verbesserung der Qualität eines nachhaltigen Arbeitsschutzes zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten bei der Arbeit. In einem dialogorientierten Vollzug des betrieblichen, sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes eröffnet sich im Fachbereich ein vielschichtiges Aufgabengebiet. Durch Systemüberprüfungen, begründete Schwerpunktaktionen und anlassbezogene Vorgänge sowie Beratung wird die Verhütung von Arbeitsunfällen, Vermeidung von Gesundheitsgefahren und Gestaltung menschengerechter Arbeit sichergestellt.

Der Fachbereich 4.1. überwacht aktiv und reaktiv die Einhaltung von Vorschriften und unterstützt Betriebe im Arbeits- und Gesundheitsschutz insbesondere in folgenden Themengebieten:

  • Innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation und Gefährdungsbeurteilung
  • Betreiben und Einrichten von Arbeitsstätten
  • Beschäftigung von besonderen Personen-/Berufsgruppen (besonderer Schutz von Schwangeren und stillenden Müttern, Kindern und Jugendlichen, Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern sowie Fahrpersonal)
  • Regelungen der Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung
  • Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie (Arbeitsmedizinische Vorsorge, Mitwirkung an Feststellungsverfahren zu Berufskrankheiten, Ermächtigungen sowie Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung und Arbeitsplatzgestaltung)

Fachbereich 4.2 Technischer und stofflicher Arbeitsschutz

Der Fachbereich 4.2 überwacht die Einhaltung von Vorschriften aus den Bereichen Sprengstoff und Pyrotechnik, sowie die Vermeidung betriebsbedingter technischer und stofflicher Gefahren. Darüber hinaus ist der Fachbereich zuständige Erlaubnis- und Überwachungsbehörde in den Themenbereichen Betriebssicherheitsverordnung und Sprengstoffrecht.

Die Tätigkeitsfelder im Überblick sind:

  • Technische Betriebssicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen
  • Gefahrstoffe
  • Sprengstoffe/ Pyrotechnik
  • Erlaubnisverfahren für überwachungsbedürftige Anlagen
  • Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde im Sprengstoffrecht

Durch regelmäßige Betriebs- und Anlagenkontrollen werden die richtige Auswahl von Arbeitsmitteln, die Verwendung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie die ausschließliche Verwendung regelmäßig geprüfter technischer Arbeitsmittel sichergestellt. Gegenstand der Überwachung ist auch die Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen im gewerblichen Bereich und von Sprengstoffen im gewerblichen und im privaten Bereich.

Fachbereich 4.3 Mess- und Eichwesen/Technischer Verbraucherschutz

Als Vollzugsbehörde ist der Fachbereich 4.3 Ansprechpartner für die Einhaltung von Vorschriften im gesetzlich geregelten Bereich des Mess- und Eichwesens und des technischen Verbraucherschutzes im Bereich der Medizinprodukte.

Unsere Tätigkeiten umfassen

  • den Schutz der Verbraucher/-innen vor unrichtigen Messungen sowie beim Erwerb abgepackter Waren,
  • die Sicherung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen im Saarland - durch metrologische Fachkompetenz,
  • den Schutz der Verbraucher/-innen vor fehlerhaften Medizinprodukten,
  • die Überwachung von Betrieben und Einrichtungen, die Medizinprodukte im Saarland herstellen, betreiben oder anwenden.

Im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden Eichungen und durch stichprobenartige Kontrollen und Überwachungen im Bereich der Medizinprodukte im Hinblick auf die Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften gewährleisten wir ein hohes Maß an Sicherheit für die Verbraucher/-innen.

Fachbereich 4.4 Marktüberwachung

Der Schutz der Verbraucher/-innen vor unsicheren Produkten und die Stärkung des fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt stellen zentrale Ziele der staatlichen Marktüberwachung dar. Gemeinsam versuchen die Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten, eine lückenlose europaweite Kontrolle sicherzustellen. Einen verbindlichen Rechtsrahmen für die gemeinschaftliche Marktüberwachung schafft die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten (EU-Marktüberwachungsverordnung).

Zur Erfüllung dieser Aufgaben kontrolliert die Marktüberwachung auf dem Markt bereitgestellte Produkte im Hinblick auf Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften. Der Fachbereich 4.4 ist insbesondere für den Vollzug folgender Verordnungen und Gesetze zuständig:

  • Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten,
  • Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit,
  • Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte,
  • Marktüberwachungsgesetz.

Als Marktüberwachungsbehörde überprüfen wir im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Kontrollen, ob Produkte im Saarland bereitgestellt werden, welche die Anforderungen an ein hohes Schutzniveau bei öffentlichen Interessen erfüllen wie Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verbraucher- und Umweltschutz sowie öffentliche Sicherheit.

Wir schützen Verbraucher/-innen beispielsweise vor

  • unsicheren Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten z. B. Maschinen, Spielzeuge, Haushalts-, Sport und Freizeitgeräte und damit zusammenhängend vor mechanischen, elektrischen, thermischen und akustischen Gefährdungen,
  • falschen Energieverbrauchsangaben von Produkten.

Zudem nehmen wir an Marktüberwachungskontrollen der Europäischen Kommission teil.

 Fachbereich 4.5 Arbeitsschutz im Bauwesen

Der Fachbereich 4.5 überwacht die Einhaltung der Vorschriften, die der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten im Bauwesen und damit auch beim Arbeiten auf Baustellen dienen.

Beschäftigte des Bauwesens sind insbesondere auf Baustellen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.

Die Gefahren für Beschäftigte des Bauwesens resultieren aus verschiedenen Faktoren wie dem ständigen Wechsel von Arbeitsplätzen und -bedingungen, der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen, den Herausforderungen durch Witterungseinflüsse, Zwangshaltungen sowie der Exposition gegenüber Staub, Lärm, Vibrationen und Gefahrstoffen. Ein zusätzliches Risiko stellt das Arbeiten in großen Höhen oder engen Räumen dar. Darüber hinaus wirken sich Leistungs-, Termin- oder Kostendruck verstärkend auf die bestehenden Unfallgefährdungen aus.

Um Gesundheitsrisiken zu minimieren, sind präventive Schutzmaßnahmen bereits in der Arbeitsschutzorganisation der Betriebe als auch in der Planungs- und Ausführungsphase der Bauvorhaben zu begleiten und zu verbessern.

Rechtliche Grundlagen zur Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten im Bauwesen sind insbesondere

  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
  • die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV),
  • die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die hierzu erlassenen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).