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Aktuelle Informationen zur elektronischen Vergabe (eVergabe)  

Seit dem 19.10.2018 besteht seitens der öffentlichen Auftraggeber die Pflicht, europaweite Vergabeverfahren elektronisch durchzuführen, d.h. Angebote und Teilnahmeanträge müssen zwingend mithilfe elektronischer Mittel eingereicht werden.

Bei nationalen Verfahren besteht eine solche Pflicht erst ab dem 1.1.2020.

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hingegen führt bereits zum 1.1.2019 die eVergabe für nationale Verfahren ein.

Die eVergabe wird (auch ab dem 1.1.2020) allerdings dann nicht angewendet, sofern

  • der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 25.000 Euro nicht überschreitet oder
  • eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb

durchgeführt wird.

In der Zeit bis zum 1.1.2020 ist es für Sie im Rahmen der eVergabe bei nationalen Verfahren jedoch weiterhin möglich, Angebote postalisch einzureichen; Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, Angebote und Teilnahmeanträge mittels elektronischer Mittel abzugeben.

Künftig werden elektronische Ausschreibungen auch unter der Vergabeplattform „vergabe.saarland“ zu finden sein.

Dort erhalten Sie die Vergabeunterlagen kostenfrei; Angebote können direkt online abgegeben werden.

Weitere Informationen zur eVergabe können Sie dem Bieterflyer entnehmen.

Portal e-Vergabe des Saarlandes:

e-Vergabe