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Neuer Onlinedienst für die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffrecht verfügbar

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz weitet sein digitales Angebot aus.

Ab sofort können Sie die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zur Erlangung der Fachkunde über unseren Onlinedienst von Ihrem PC, Tablet oder Smartphone beantragen.

Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie im Serviceportal Saarland:

Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung