| Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
| Digitalisierung
Neuer Onlinedienst für die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffrecht verfügbar
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz weitet sein digitales Angebot aus.
Ab sofort können Sie die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zur Erlangung der Fachkunde über unseren Onlinedienst von Ihrem PC, Tablet oder Smartphone beantragen.
Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie im Serviceportal Saarland: