Internationaler Artenschutz
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) nimmt verschiedene Aufgaben zum Schutz internationaler Tierarten wahr.
Beispielsweise kontrolliert der Fachbereich 3.1 „Natur- und Artenschutz“ Züchter und Händler, erteilt artenschutzrechtliche Genehmigungen etwa zur Vermarktung oder zur Rabenkrähenvergrämung und ahndet Rechtsverstöße. Darüber hinaus ist der Besitz geschützter Tiere entsprechend der Bundesartenschutzverordnung bei dem Fachbereich 3.1 anzumelden.
Für viele Arten gelten je nach Schutzstatus besondere Vorschriften, z.B. hinsichtlich Haltung, Erwerb oder Vermarktung. Meldepflichtige Tiere können Sie auf dem Postweg oder per E-Mail mit entsprechendem Betreff an- und abmelden. Hierzu sind eine anliegende ausgefüllte Bestandsveränderungsanzeige sowie eine Kopie der zugehörigen Herkunftsnachweise erforderlich.
Weitere Informationen zu geschützten Arten erhalten Sie in der Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz unter https://www.wisia.de/ oder direkt bei dem Lua@lua.saarland.de welches gerne zur Beratung zur Verfügung steht.