| Arbeitsgerichtsbarkeit im Saarland | Gerichte und Staatsanwaltschaft

Wegweiser

Rechtsantragstelle und deren Öffnungszeiten

Die Rechtspfleger/innen der Rechtsantragstelle nehmen Anträge und Erklärungen in gerichtlichen Angelegenheiten entgegen und helfen bei der Formulierung. Eine Rechtsberatung findet jedoch nicht statt.

Bitte bringen Sie die notwendigen Unterlagen möglichst in Kopie mit  (z.B. Arbeitsvertrag, Kündigung, Lohnabrechnung, etc.).

Beratungshilfescheine können nicht erteilt werden. Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des Antragstellers.

Zimmer 0.03 (Erdgeschoss)

Aktueller Hinweis (Pandemie)

Versuchen Sie bitte zunächst, Ihr Anliegen telefonisch oder schriftlich zu klären.

Öffnungszeiten: Zum Besuch der Rechtsantragstelle (Klageerhebung & sonstige Erklärungen) vereinbaren Sie bitte derzeit, vorab telefonisch, einen Termin (Tel. 0681/501-5132, 8:30 Uhr - 12:00 Uhr).

Es wird empfohlen, vor Besuch der Rechtsantragstelle einen Test auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchzuführen.

Öffnungs- und Servicezeiten

Servicezeiten:

Montag bis Freitag                                von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

Montag, Dienstag und Donnerstag       von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Der Zugang zu den öffentlichen Verhandlungen ist in jedem Fall - auch außerhalb der Servicezeiten - gewährleistet.

Gebäudeinformation und Sicherheitskontrollen

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude kann über den Haupteingang nicht stufenlos betreten werden. Am Hintereingang verfügt das Gebäude jedoch über einen behindertengerechten barrierefreien Eingang (Fahrstuhl).  

Um einen möglichst zügigen Zugang zum Gebäude zu gewährleisten, wird empfohlen, den Besuch vorab kurz telefonisch unter 0681/501 – 3614 (Zentrale) anzukündigen.

Briefkasten/Nachtbriefkasten

Der Briefkasten/Nachtbriefkasten der Arbeitsgerichtsbarkeit befindet sich neben dem Haupteingang des Landgerichts, Franz-Josef-Röder-Straße 15.

Sicherheitskontrollen

Bitte beachten Sie, dass im Gerichtsgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen zu rechnen ist. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.

Adresse und Anfahrt

Bitte planen Sie bei Ihrer Anreise verkehrsbedingte Verzögerungen und Zeiten für das Auffinden des jeweiligen Sitzungssaales mit ein.

Da im unmittelbaren Umfeld nur Parkmöglichkeiten in sehr geringem Umfang zur Verfügung stehen, die zu den üblichen Gerichtszeiten meist belegt sind, ist zu empfehlen, das etwa 200 m entfernt gelegene Parkhaus Am Schloss in der Talstraße 34-42 zu benutzen. 

Anreise mit dem PKW

Das Parkhaus erreichen Sie wie folgt:

über die A 620 aus Richtung Saarlouis/Völklingen und über die A 1/A 623 aus Richtung Neunkirchen kommend:

Benutzen Sie die Ausfahrt "Bismarckbrücke (18)". Ordnen Sie sich nach der Ausfahrt nach ganz rechts ein und biegen Sie an der ersten Ampel nach rechts in die Präsident-Baltz-Straße ab. An der nächsten Ampel biegen Sie rechts in die Talstraße ab. Nach etwa 600 Metern liegt das Parkhaus auf der linken Seite.

über die A 6 / A 620 aus Richtung Zweibrücken/St. Ingbert kommend:

Benutzen Sie die Ausfahrt "Bismarckbrücke (18)". Ordnen Sie sich vor dem Kreisverkehr auf der linken Fahrspur ein. Verlassen Sie den Kreisverkehr in Richtung des Hinweisschildes „St. Arnual“ in die Präsident-Baltz-Straße. An der nächsten Ampel biegen Sie rechts in die Talstraße ab. Nach etwa 600 Metern liegt das Parkhaus auf der linken Seite.

Parken für Menschen mit Behinderungen:

Vor dem Gebäude  und in der Franz-Josef-Röder-Straße in Höhe der Einmündung zur Hardenbergstraße befinden sich Stellplätze für Menschen mit Behinderungen.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Per Bus ist das Gerichtsgebäude mit den Linien 105, 108 und 121 (Haltestelle Hardenbergstraße) sowie mit der Linie 128 (Haltestelle Franz-Josef-Röder-Straße) der Saarbahn GmbH zu erreichen.

Hausanschrift

Hardenbergstraße 3
66119 Saarbrücken

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