Klageabweisung bei Eifler bestätigt
Die erste Kammer des Landesarbeitsgerichts Saarland hat am 03.Juni 2020 die Berufung eines ehemaligen Mitarbeiters der Dieter Eifler GmbH & Co. KG gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Saarland zurückgewiesen. Bereits unter dem 05.02.2020 hatte die zweite Kammer des Landesarbeitsgerichts Saarland eine ähnlich gelagerte Berufung zurückgewiesen. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Auch nach Auffassung der ersten Kammer des Landesarbeitsgerichts war die Kündigung wirksam. Eine Betriebsstillegung sei zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung beabsichtigt gewesen und später umgesetzt worden. Auch formale Unwirksamkeitsgründe seien nicht gegeben. Ein Teilbetriebsübergang durch die Cablex – DE GmbH sei nicht hinreichend dargelegt. Insbesondere sei nicht erkennbar, dass der „Bürobereich“ die Rechtsqualität eines identitären Betriebsteils mit funktioneller Autonomie habe.
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.
Landesarbeitsgericht Saarland | Urteil vom 03.06.2020 | 1 Sa 65/19 |
zuvor Arbeitsgericht Saarland | Urteil vom 15.10.2019 | 4 Ca 1617/18 |
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Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Kerstin Herrmann
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