Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Der Herausgeber dieses Portals ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12e SBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Portale des Amtsgerichts St. Wendel.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant. Dies gilt insbesondere für Inhalte im PDF-Format, die schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt werden.
- Die kurzfristig erstellten Videos, teilweise auch Aufzeichnungen von Live-Übertragungen, enthalten aus Zeit- und Kostengründen nicht immer eine Begleitung in Gebärdensprache oder/und Untertitel. Wir sind bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.06.2020 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 23.06.2020 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Direktorin des Amtsgerichts Birgit Junker
Schorlemerstraße 33
66606 St. Wendel
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit unter Behindertenpolitik oder telefonisch/ per Mail bei dem Referat Sozialpolitik, Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben
Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.
2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen.
Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland
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