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Historie des Amtsgerichts St. Wendel

Amtsgericht St. Wendel im Laufe der Jahrhunderte

Die Ursprünge des Amtsgerichts St. Wendel reichen in das Jahr 1814 zurück. Hier wurde aus den Kantonen St. Wendel, Birkenfeld und Ottweiler zunächst ein Kreisgericht gebildet, dessen Wirksamkeit jedoch nur von kurzer Dauer war. Die Coburgische Regierung errichtete nämlich für den Kanton St. Wendel ein Friedensgericht, das dem ebenfalls in St. Wendel neu gebildeten Landgericht unterstellt war. Beide Gerichtshöfe waren anfänglich im Rathaus untergebracht.[1]

Hildegardisheim St. Wendel Mommstraße Hildegardisheim St. Wendel Mommstraße
Hildegardisheim Foto: Amtsgericht St. Wendel

Mit Bildung des Landgerichts Saarbrücken im Jahr 1835 wurde das Landgericht St. Wendel aufgelöst. So heißt es in einem Auszug aus dem Amtsblatt der Regierung zu Trier[2] hierzu:

„In Folge der Allerhöchsten Kabinets-Order vom 21. Januar d.J. (1835) durch welche Seine Majestät der König geruhet haben, die Errichtung eines neuen Landgerichts in der Rheinprovinz mit dem Sitze zu Saarbrücken anzuordnen und dem unterzeichneten Justiz-Minister die weiteren Verfügungen zu überlassen, werden nachstehende Bestimmungen zur Nachachtung bekannt gemacht.

  1. Der Bezirk des Landgerichts zu Saarbrücken wird durch die Kreise Saarbrücken. Ottweiler, Saarlouis und St. Wendel gebildet.
  2. Mit dem Tage der Eröffnung des Landgerichts zu Saarbrücken hört das bisherige Landgericht zu St. Wendel auf. Mit Vorbehalt jedoch der unten wegen der rechtshängigen Sachen zu treffenden näheren Bestimmungen.
  3. Die gesamte Gerichtsbarkeit des Landgerichts zu St. Wendel und des Land- und Handelsgericht zu Trier über den Gerichtssprengel des Landgerichtes zu Saarbrücken geht auf letzteres über….
  4. Die Eröffnung des Landgerichts zu Saarbrücken soll zum Zweiten November d.J. (1835) durch den besonders committierten Königl. Landgerichts-Präsidenten erfolgen.“

Die Organisation des Friedensgerichts wurde in St. Wendel unter der preußischen Herrschaft weitergeführt. Anfang der 30iger Jahre des 19. Jahrhunderts (1830 ff) war das Friedensgericht vorübergehend in einen kleinen Saal des benachbarten Wirtshauses „Zum Schwanen“ verlegt worden. Danach nahm es seinen Sitz wieder im Rathaus ein. Hier verblieb es bis zum Jahr 1873. Anschließend bezog es einen Teil des Erdgeschosses im Amtshause, das es zunächst mit dem Landratsamt teilte. Erst im Jahr 1879 wurde das Friedensgericht Alleinbesitzer des gesamten Erdgeschosses im Amtshause.

Ab dem Jahr 1878 führte das Gericht die Bezeichnung Amtsgericht St. Wendel. Bis Anfang der 90er Jahre des 19. Jahrhunderts war nur ein Richter an dem Gericht tätig.[3] Die Einführung des Grundbuches, mit dessen Anlegung in St. Wendel Anfang der 1890er Jahre begonnen wurde, und die Vermehrung der Dienstgeschäfte machten dann die Anstellung eines zweiten und bald eines dritten Richters erforderlich, die die Dienstgeschäfte - nach Aufgabenbereichen verteilt-  besorgten. Auch die mittlere Beamtenschaft erfuhr eine Vermehrung, so dass kurz vor dem Ersten Weltkrieg drei Sekretäre, ein Assistent, ein Diätar, ein Bürohilfsarbeiter sowie ein Gerichtsvollzieher am Amtsgericht St. Wendel tätig waren. Der Kanzleidienst wurde von zwei ständigen und einem Hilfsschreiber ausgeführt. Die Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit nahm ein Notar wahr, während die Geschäfte der Staatsanwaltschaft vom Stadtbürgermeister besorgt wurden, der sie durch einen eigenen Vertreter erledigen ließ.[4]

Bei dem oben erwähnten Amtshause handelt es sich um das am Schlossplatz gelegene heutige Rathaus der Stadt St. Wendel. Die landrätliche Verwaltung zog 1879 in das neu erstandene Kreishaus in der Brühlstraße (heute: Hotel zur Post). Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1902 wurde Ende 1902 eine Höhere Töchterschule gegründet und im Haus der Geschwister Jochen (Hildegardisheim) untergebracht. Die Schule wurde 1924 wieder aufgelöst.[5] In der Folgezeit bezog das Amtsgericht St. Wendel diese Räumlichkeiten des damaligen Hildegardisheims in der Mommstraße und verblieb dort bis zu seinem Umzug in die neu errichteten Räumlichkeiten des heutigen Amtsgerichts St. Wendel in der Schorlemerstraße 33. Die Einweihung des Amtsgerichts St. Wendel am heutigen Standort erfolgte am 14.11.1969. Das Gebäude wurde 1995 durch einen Erweiterungsbau ergänzt.

  • Strukturreform 1974: Auflösung der Amtsgerichte Tholey und Nohfelden – Einbeziehung in den Gerichtsbezirk St. Wendel
  • 2002 Auslagerung des Grundbuchs zum Amtsgericht Saarbrücken
  • Eine weitere Strukturreform trat mit 1.01.2018 in Kraft. Dabei wurden insbesondere die Zivilsachen im Gerichtssprengel Ottweiler an den Gerichtsstandort St. Wendel verlegt und die Straf- und Jugendsachen des hiesigen Gerichtsbezirkes an das Amtsgericht Ottweiler verlagert. Desweiteren wurden Spezialzuständigkeiten an zentrale Standorte verlagert. Einzelheiten können insoweit dem Gerichtsfinder entnommen werden.

Die Zuständigkeiten des heutigen Amtsgerichtes St. Wendel entnehmen Sie bitte dem Organisationsplan.

[1] Max Müller, Geschichte der Stadt St. Wendel, S. 538

[2] Amtsblatt der Regierung zu Trier Nr. 46, Dienstag, den 13. Oktober 1835, Verordnung des Königlichen Justiz-Ministeriums, No.330

[3] Preußische Verordnung betreffend die Einrichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878, veröffentlicht in der Gesetz-Sammlung für die preußischen Staaten von 1878

[4] Max Müller, Geschichte der Stadt St. Wendel, S. 538

[5] Franz J. Greaff, Die St. Wendeler Bürgermeister in preußischer Zeit, Seite 30 und S.43