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ANBest-I – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (Stand: Juli 2025, gültig ab 15. Juli 2025)

Die ANBest-I enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.S. des § 36 des SVwVfG sowie notwendige Erläuterungen. Die Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheids, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.