Wo können Kinder aus der Ukraine in die Kita gehen?
Da Sie Ihren Aufenthaltsort frei wählen können, kommen grundsätzlich alle Angebote der Kitas sowie der Kindertagespflege, sowohl an Ihrem Aufenthaltsort, als auch darüber hinaus in Frage. Zuständig für die Versorgung mit Kita- und Kindertagespflegeplätzen bzw. für den Zugang zu Betreuungsangeboten sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe – das sind im Saarland die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken mit ihren Kreisjugendämtern. Auf der Landesebene ist das Landesjugendamt zuständig.