Wer kommt für die Elternbeiträge der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege auf?
Für Eltern mit geringem Einkommen kann das Jugendamt den Elternbeitrag für Kindertageseinrichtungen übernehmen. Anspruch darauf haben diejenigen, die z. B. Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Hartz IV), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Wenn Sie Einkommen beziehen, gibt es für den Anspruch auf Übernahme der Elternbeiträge keine „Faustformel“. Haben Sie ein geringes Einkommen zur Verfügung und stehen diesem hohe Ausgaben gegenüber, könnten Sie trotzdem einen Anspruch haben. Setzen Sie sich mit dem Kreisjugendamt Verbindung, dieses führt eine Einkommensberechnung für Sie durch.