Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es für mein ukrainisches Kind?

Die Kitas im Saarland sind grundsätzlich auch für ukrainische Kinder zugänglich. Weil die Solidarität vielerorts sehr groß ist, wurden wir von einigen Trägern bereits darum gebeten, trotz Kapazitätsengpässen Betreuungsmöglichkeiten anzubieten. Daher bekommen die Kitas auf ihren eigenen Wunsch hin, vorerst befristet, die Möglichkeit eingeräumt, freiwillig und in Abstimmung zwischen Team, Träger, Elternausschuss und Landesjugendamt, auch über die in der Betriebserlaubnis festgelegte Obergrenze hinaus Kinder aufzunehmen. Voraussetzung dabei ist immer, dass alle Beteiligten einverstanden sind. Sofern eine Kita eine Warteliste führt, sollen grundsätzlich die auf dieser Warteliste zuerst gemeldeten Kinder aufgenommen werden.

Da zu erwarten ist, dass darüber hinaus weitere Betreuungskapazitäten benötigt werden, sollen auf Grundlage des SBEBG im Einvernehmen mit den Trägern und dem Landesjugendamt alternative Betreuungsformen, die sich an den Bedarfen und Gegebenheiten vor Ort orientieren, in Modellversuchen umgesetzt werden können. Diese Angebote können beispielsweise in öffentlichen Gebäuden als Dependance zu einer Kita oder als Brückenangebot einer Kita zur Betreuung vor Ort angeboten werden.