Thema: Mittelstand
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Mittelstandspaket der Landesregierung

Um kleine und mittlere Unternehmen im Saarland zu unterstützen, hat Wirtschaftsminister Jürgen Barke das Mittelstandspaket auf den Weg gebracht. Vier Förderprogramme wurden aus dem Paket bereits ausgekoppelt.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der Förderprogramme aus dem Mittelstandspaket der Landesregierung.

DigitalInvest KMU

Das DigitalInvest KMU-Programm unterteilt sich in zwei Förderstränge: die Basis-Förderung und die Plus-Förderung. Die maximale Zuwendungshöhe beträgt bis zu 12.500 Euro für die Basis-Förderung und bis zu 20.000 Euro für die Plus-Förderung.

Kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter) erhalten bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mittlere Unternehmen (51 bis 250 Mitarbeiter) bis zu 30 Prozent. Eine Kombination der beiden Förderstränge für dasselbe Projekt ist nicht möglich. Eine Mehrfachantragstellung für unterschiedliche Projekte ist jedoch zulässig. Insgesamt kann ein Unternehmen bis zu 20.000 Euro erhalten.

Fördermöglichkeiten im Detail

Basis-Förderung unterstützt Unternehmen bei der Optimierung bestehender Geschäftsprozesse durch den Einsatz digitaler Produkte und Dienstleistungen, wie z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Sicherheit, den Aufbau von Webseiten oder Shops sowie die Einführung von CRM- oder Warenwirtschaftssystemen.

Plus-Förderung richtet sich an Unternehmen, die höherwertige digitale Anwendungen implementieren, die einen signifikanten Beitrag zur Transformation ihrer Geschäftsmodelle leisten. Besonders förderfähig sind KI-basierte Anwendungen, VR- und AR-Technologien sowie die Einführung digitaler Zwillinge.

Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2028 verfügbar und bietet insgesamt jährlich 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie hier.

Startup Programm

Das Land stellt 40 Millionen Euro Risikokapital zur Verfügung, um gezielt den Aufbau eines dynamischen und zukunftsfähigen Ökosystems für Startups im Saarland zu unterstützen. Die öffentlichen Mittel werden dabei privatwirtschaftliche Investitionen in Startups „pari-passu“ (d.h. zu identischen Bedingungen) hebeln. Damit sollen Startups im Saarland in die Lage versetzt werden, innovative und/oder digitalisierungsorientierte Ideen umzusetzen. Die Finanzierung wird dabei voraussichtlich in Form von stillen und/oder offenen Beteiligungen erfolgen. Es sollen Investitionen und/oder Betriebsmittel gefördert werden.

Das landesseitige Risikokapital i.H.v. 40 Millionen Euro soll den saarländischen Startups über folgende Fondsstrukturen bereitgestellt werden, die sich derzeit noch in der Umsetzung befinden:

Trafo-Beteiligungsfonds (20 Millionen Euro)

Der Trafo-Beteiligungsfonds wird unter dem Dach der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) errichtet, die gleichzeitig die Fondsverwaltung übernimmt. Die Antragstellung zu diesem Programm wird bei der SIKB erfolgen können, sobald das Programm angelaufen ist.

Wenn Unternehmen Informationsbedarf haben, können sie sich bereits jetzt an die SIKB oder die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG) wenden. Auf deren Webseiten sikb.de/wagniskapital-start-ups sowie www.swgmbh.de sind direkte links für email und Rückrufwünsche sowie entsprechende Formulare zur Kontaktaufnahme zu finden. Darüber hinaus sind hier auch kompetente Ansprechpartner der jeweiligen Häuser sowie weitere interessante Informationen rund um das Thema Finanzierung und Begleitung durch die saarländische Förderbank SIKB aufgeführt. 

Nationaler privatwirtschaftlicher Fonds (20 Millionen Euro)

Die restlichen 20 Mio. EUR sollen in einen nationalen privatwirtschaftlichen Fonds investiert werden, der sich aktuell noch in der Fundraising-Phase befindet. Die saarländischen Mittel werden dabei ausschließlich für Investitionen in saarländische Startups zur Verfügung stehen.

Beide Instrumente setzen auf ein professionelles Fondsmanagement und die gezielte Hebelung privaten Kapitals, die das gesamte verfügbare Investitionsvolumen erhöht, damit es mehr Startups ermöglicht wird, notwendige Mittel für Forschung, Entwicklung und Markteintritt zu erhalten, und gleichzeitig strategisch die Nähe zum Marktumfeld sicherstellt.

Der vorgenannte privatwirtschaftliche Fonds fokussiert dabei auf reifere Startups in der Wachstumsphase. Fokusthemen sind u.a. KI, Transformation/Digitalisierung sowie Energiewirtschaft/-wende. Der Trafo-Beteiligungsfonds ist als Ergänzung hierzu branchenmäßig nicht festgelegt und lässt auch eine Begleitung kleinerer Startups mit kleineren Volumina zu. Durch die Kombination beider Instrumente kann eine aufeinander abgestimmte Unterstützung des Startup-Geschehens im Saarland erreicht werden.

Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe

Das Förderprogramm „Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen des saarländischen Gastgewerbes mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2027.

Ziel des Förderprogramms ist die Stabilisierung des Gastgewerbes durch Steigerung der Nachhaltigkeit, Modernisierung der Betriebe sowie die Sicherung von Dauerarbeitsplätzen, um die Unternehmen vor dem Hintergrund der beschleunigten und verteuerten Transformation der Saarwirtschaft zukunftssicher aufzustellen und den Mittelstand zu stärken.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie hier.

Produktionstransformation

Mit dem Programm werden Investitionsvorhaben, die den Aufbau von Produktionskapazitäten für Transformationstechnologien wie Elektrolyseure, Batterien, Wärmepumpen oder Schlüsselkomponenten der Windkraft ermöglichen, gefördert. Darüber hinaus sind auch Investitionen zur Steigerung von Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz innerhalb bestehender Produktionsprozesse förderfähig. Die Förderung setzt voraus, dass durch die Investitionen neue Arbeitsplätze geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden.

Förderfähig sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Saarland, aber auch größere Unternehmen, sofern durch deren Vorhaben saarländische KMU über Lieferketten und Wertschöpfung mitprofitieren. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße und Vorhaben zwischen 15 und 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine Kofinanzierung durch Bundesmittel ist vorgesehen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie hier.

Mittelstandsbooster

Um Unternehmen im Zuge des Strukturwandels noch gezielter zu unterstützen, wurde der Mittelstandsbooster eingeführt. Das Investitionsprogramm besteht aus dem "Konsortialprogramm Mittelstand" und der "Wachstumshilfe Mittelstand".

Konsortialprogramm Mittelstand

Mit dem „Konsortialprogramm Mittelstand“ unterstützt das Land gemeinsam mit der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) Unternehmen gezielt bei zukunftsgerichteten Investitionen. Das Programm umfasst ein Volumen von 50 Millionen Euro. Es bietet den Hausbanken eine anteilige Risikoübernahme, wenn sie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Freiberuflern Kredite für tragfähige Investitionsvorhaben bereitstellen.

Mit dem Programm soll die Finanzierung von tragfähigen Vorhaben ermöglicht werden, die insbesondere auf Digitalisierung, Innovation und Transformation abzielen. Unternehmen, die ein wirtschaftlich sinnvolles und tragfähiges Vorhaben im Saarland planen, erhalten durch dieses Programm einen verbesserten Zugang zu Finanzierungsmitteln. Dabei kann es sich u.a. um Förderdarlehen, Investitionskredite, Betriebsmittelfinanzierungen oder auch um Avalkredite handeln – immer in Verbindung mit zukunftsorientierten Investitionen.

Die SIKB tritt dabei als Partner der Hausbanken auf. Sie beteiligt sich auf Einladung der Hausbanken an der Finanzierung, übernimmt aber nicht die Konsortialführerschaft.

Zusammen mit den zusätzlichen 50 Millionen EUR der Hausbank entsteht so eine verlässliche Finanzierungspartnerschaft für Unternehmen, die wachsen, umdenken oder neue Wege gehen wollen. Dadurch können Unternehmen im Markt ein Finanzierungsvolumen von insgesamt bis zu 100 Mio. EUR angeboten werden.

  • Die Finanzierung bzw. Risikopartnerschaft verteilt sich zwischen Hausbank (50 %), SIKB (25 %) und Land (25 %).
  • Das Gesamtbürgschaftsvolumen beläuft sich auf 25 Mio. EUR.
  • Grundsätzlich förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler sowie Familienunternehmen. Förderfähig sind mittelständische Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von grundsätzlich bis zu 500 Mio. EUR. Dadurch wird gewährleistet, dass auch größere inhabergeführte mittelständische Unternehmen mit diesem Programm finanziert werden können. (Voraussetzung: kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung)
  • Wichtig ist: Es handelt sich nicht um Zuschüsse, sondern um rückzahlbare Kredite.

Ansprechpartner der SIKB finden Sie hier.

Wachstumshilfe Mittelstand

Ziel der Landesregierung ist, einen vergleichbaren Rahmen aufzulegen, der Unternehmen Liquidität verschafft, indem sie verwertbare Immobilien (oder vergleichbare werthaltige Assets) durch Verkauf von Rechten an die SBB (Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft) in Wert setzt. Im Rahmen des Projekts sollen 40 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2026 als Kapitalzuführung an die SHS (Strukturholding Saar GmbH) zur Weiterleitung an die SBB weitergereicht werden. Mit diesen Mitteln wird der Eigenkapitaleinsatz der SBB dargestellt.

Die SBB benötigt im Rahmen der „Wachstumshilfe Mittelstand“ einen Eigenkapitaleinsatz von 10-30% und einen korrespondierenden Einsatz von Fremdkapital in Höhe von 70-90%. Das geplante Volumen des Programms von 40 Mio. € wird entsprechend eine Hebelwirkung erzielen, welche immobilienwirtschaftliche Projekte von bis zu 200 Mio. € ermöglicht.

Daneben ist noch die Verabschiedung der Investmentstrategie (Arbeitstitel: „Umsetzungsrichtlinie für Investitionen aus dem immobilienwirtschaftlichen Mittelstandspaket der SBB (ImMPak) – Mittelstandsfonds der SBB“) durch den Gesellschafter erforderlich. Das immobilienwirtschaftliche Mittelstandspaket (ImMPak) – auch „Mittelstandsfonds der SBB“ genannt – dient der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Realwirtschaft mit regionalem Bezug zum Saarland. Ziel ist die Begleitung und Unterstützung der wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Transformation dieser Unternehmen zur nachhaltigen Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung im Saarland.

  • Adressatenkreis
    • Förderfähig sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen der Realwirtschaft mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im Saarland. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
  • Regionaler Bezug:
    • Ein hinreichender Saarlandbezug ist gegeben, wenn:
      • das Unternehmen seinen Sitz im Saarland hat oder
      • ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt im Saarland vorliegt.
      • ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt vor, wenn mindestens 50 % der Beschäftigten oder mindestens 50 Personen im Saarland tätig sind, unabhängig vom individuellen Beschäftigungsumfang.
  • Transformationsnotwendigkeit als Fördervoraussetzung
    • Förderfähig sind ausschließlich Unternehmen, die sich in einem nachweislichen Transformationsprozess befinden, der einer oder mehreren der folgenden Kategorien zuzuordnen ist:
      1. Technologische Transformation
        • Digitalisierung von Produktions- oder Dienstleistungsprozessen,
        • Implementierung digitaler Technologien (z. B. ERP-Systeme, KI, Automatisierung),
        • Einführung von Industrie-4.0-Konzepten.
      2. Ökologische Transformation
        • Umstellung auf CO₂-arme oder klimaneutrale Prozesse,
        • energetische Sanierung von Gebäuden und Anlagen,
        • Einführung von Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz,
        • Nutzung erneuerbarer Energien.
      3. Struktureller Wandel
        • Neuausrichtung oder Diversifizierung des Geschäftsmodells,
        • Markterschließung,
        • Reduktion veralteter Strukturen zugunsten neuer Geschäftsbereiche.
      4. Personalentwicklung
        • Qualifizierung und Weiterbildung im Transformationskontext,
        • Aufbau neuer Fachabteilungen oder Kompetenzzentren.
      5. Reaktion auf externen Strukturwandel
        • Anpassung an strukturelle Umbrüche (z. B. Automobilindustrie, Stahl),
        • Aufbau resilienter, regionaler Lieferketten und Produktionsprozesse.
  • Umsetzung
    • Die Förderung erfolgt durch den beihilfefreien Erwerb von Rechten an Immobilien (Kauf, Erbbaurecht, Nießbrauchrecht oder vergleichbare Konstruktionen) sowie Mobilien (werthaltige Maschinen) auf Basis einer Wertermittlung gegen Abschluss eines langfristigen Nutzungsrechts für den Verkäufer (Mietvertrag, Pacht- oder Leasingvertrag oder vergleichbare Nutzungsüberlassungen).
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
    • Die SBB wird eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen, deren Intensität/Umfang vom Transaktionsvolumen abhängt.