Wildunfälle
Wildunfälle enden nicht selten tödlich
Polizei gibt wertvolle Verhaltenstipps zum Thema Wildwechsel
Die Gefahr von Wildunfällen besteht das ganze Jahr über. Speziell im Frühjahr und im Herbst nehmen sie aber erfahrungsgemäß zu. "Wildunfall"
Besondere Vorsicht ist geboten, weil Wildtiere wie Rehe oder Wildschweine häufig in Gruppen bzw. Rotten auftreten. Hauptsächlich in den frühen Morgenstunden und ab Einsetzen der Abenddämmerung überqueren Rehe und Wildschweine im Bereich von Bundes- und Landstraßen die Fahrbahn. Die meisten Unfälle geschehen zwischen 05:00 Uhr und 08:00 Uhr und ab ca. 17:00 Uhr bis nach Mitternacht.
2017 kam es im Saarland zu 4.573 Verkehrsunfällen mit Wild. Hierbei wurden neun Menschen schwer und 46 Menschen leicht verletzt. 2016 waren es 3.842 Unfälle mit sieben Schwerverletzten und 52 Leichtverletzten.
Die Polizei warnt deshalb: Wildwechsel tritt nicht nur an den speziell beschilderten Strecken auf. Auch wo keine Verkehrsschilder warnen, können Tiere die Fahrbahn queren. Daher ist in Wald- und Flurgebieten immer erhöhte Aufmerksamkeit geboten.
Die Polizei empfiehlt folgende Verhaltensweisen:
Faustregel: Auch wenn's schwer fällt - bei Kleintieren nicht ausweichen und sich dadurch selbst in Lebensgefahr bringen! |
Bei unvermeidlichen Zusammenstößen gilt:
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Versicherungsrecht
Bei Zusammenstößen mit Haarwild (nicht z.B. mit Vögeln) zahlt die Teilkasko. Beim Ausweichen ist zu beachten, dass manche Versicherer nicht zahlen, wenn kleineren Tieren (z.B. Hasen) ausgewichen wurde. Daneben kann der Schaden in bestimmten Fällen auch über die Vollkaskoversicherung reguliert werden.
Die Polizei empfiehlt: Informieren Sie sich gut und rechtzeitig bei Ihrer Versicherung!
Quelle Versicherungsrecht: Gesamtverband der Deutschen Versicherungsindustrie (GDV) www.gdv.de
Polizeiliche Unfallaufnahme
Wildunfälle sind Sachschadenunfälle und werden von der Polizei aufgenommen. Werden Andere geschädigt oder gar verletzt, können auch Straftatbestände berührt werden. Nicht einfach von der Unfallstelle entfernen. Sofern der Jagdausübungsberechtigte nicht vor Ort ist, stellt die Polizei eine Bescheinigung aus. Eigene Feststellungen zur Beweissicherung, z.B. Fotoaufnahmen, können unabhängig von einer Unfallaufnahme durch die Polizei gefertigt und für die Versicherungsunterlagen verwendet werden.
"Rufen Sie - sofern möglich - die Polizei an, dann sind Sie auf der sicheren Seite."