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Versicherungskennzeichen

Ab 1. März neue Versicherungskennzeichen für Motorroller, Mofas und Co. - "Schwarz statt Grün"

Ab Sonntag, 1. März 2020, gelten die neuen Versicherungskennzeichen: Jetzt heißt es "Schwarz statt Grün". Die Polizei empfiehlt, sich rechtzeitig die neuen Versicherungskennzeichen zu besorgen.

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Foto: GDV: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Dadurch ist großer Ärger vermeidbar, denn

  • Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.
  • es gibt keine automatische Vertragsverlängerung und keine Nachhaftung.
  • es kann bei Verkehrsunfällen zu Regressansprüchen kommen.
  • dem/den Unfallgeschädigten können Anse nach zum Teil hohen Unfall- und Folgekosten (z.B. Schwerstverletzte, die Pflegefälle werden) entgehen.

Der Teufel steckt im Detail! "Pokern" ist nicht angebracht und eine Verzögerung um ein paar Tage Versicherungsbeginn ist nicht wirklich Kosten sparend. Riskieren Sie nicht den Ernstfall "Unfall"!

Die Polizei wird das verstärkt kontrollieren. Dabei gibt es null Toleranz, denn Fahren ohne Versicherungsschutz ist kein Kavaliersdelikt.

Übermalen Sie keine Schilder in die jetzigen Farben, packen Sie nicht die "alten" aus und befestigen Sie auch nicht die gültigen Kennzeichen an andere Fahrzeuge. Stellen Sie keine Fantasiekennzeichen her. Sie machen sich in jedem Falle strafbar.

Neue rechtliche Regelung für Mofafahrer:

Seit 01.01.2008 dürfen Mofafahrer nach Paragraf 2, Absatz 4, Satz 6 der Straßenverkehrsordnung  generell außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege benutzen. Das Zusatzzeichen 1022-11 "Mofas frei" entfällt künftig. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt dies nur, wenn dies durch Zusatzzeichen zugelassen ist.

Unser Tipp: Besorgen Sie sich rechtzeitig die gültigen Versicherungskennzeichen, dann sind Sie auf der sicheren Seite!