Kindersitze im Auto
Ältere Kindersitze haben ausgedient - Bußgeld droht!
Neuregelungen für zulässige Rückhalteeinrichtungen seit 8. April 2008
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
Seit dem 8. April 2008 dürfen nach der Verordnung EWG 91/671 ältere Kindersitze mit der ECE-Norm R 44/01 und R 44/02 nicht mehr benutzt werden.
Neuer Kindersitz mit ECE-Norm R 44/04
Die älteren Kindersitze entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen. Die amtliche Genehmigung ist ersichtlich an einem Typenschild, das an jedem Kindersitz angebracht ist.
Typenschild
Typenschild eines Kindersitzes
Die neuen Sitze, die die Norm erfüllen, beginnen jetzt in der zweitletzten Zeile des Typenschildes mit der Ziffernfolge 03 oder 04.
Bei Zuwiderhandlungen droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von bis zu 35 Euro.