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eRechnung

Einreichung von eRechnungen an das Landespolizeipräsidium

Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Auftragnehmer im öffentlichen Auftragswesen im Saarland zur elektronischen Rechnungsstellung (eRechnung) verpflichtet. Eine eRechnung stellt die Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz im XML-Format dar. Die Zustellung der Rechnung in Papierform oder als Bilddatei wie z.B. als PDF ist dann mit der Ausnahme von Bar- und Sofortzahlungen, sowie Direktaufträge bis 1.000 € unzulässig.

Auf der Seite www.e-rechnung.saarland  erhalten Sie weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen, den Formalien und den Prozess der Einreichung einer
eRechnung an die saarländische Landesverwaltung unter Nutzung des gemeinsamen Zentralen Rechnungseingangs Rheinland-Pfalz/Saarland.

Bevor Rechnungssteller den Zentralen eRechnungseingang RLP nutzen können, müssen sich diese einmalig für den Zugang zum Nutzerkonto Rheinland-Pfalz registrieren und die entsprechenden Nutzungsbedingungen akzeptieren. Dies ist unter folgendem Link möglich: Registrierung

Eingebrachte Rechnungen an das Landespolizeipräsidium können mittels einer sog. Leitweg-Identifikationsnummer einem Rechnungsempfänger zugeordnet und entsprechend weitergeleitet werden.

Die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) des Landespolizeipräsidiums lautet:

10000000-00103120000001-86

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen als Ansprechpartner Anna Becker (0681 962-4119) und Michael Port (-4118) oder LPP41@polizei.slpol.de zur Verfügung.