FAQ Entwicklungsfläche und Erschließungsmaßnahme „Nördlich Stuhlsatzenhaus“
Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Erschließung des Areals nördlich der Straße Stuhlsatzenhaus.
Wo befindet sich die Fläche?
Die Entwicklungsfläche befindet sich östlich der Universität des Saarlandes und nördlich der Straße „Stuhlsatzenhaus“, nördlich begrenzt durch die Landstraße L252 und östlich begrenzt durch die Landstraße L251. Der geplante Standort schließt unmittelbar an den bestehenden, geschlossenen Siedlungskörper der Universität des Saarlandes an (siehe Abbildung 1).
Was ist das Ziel der Entwicklungsfläche?
Mit der Erschließung plant die Landesregierung eine Ansiedlung von Instituten und Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung. Es handelt sich hierbei um eine Art Masterplanung für die Weiterentwicklung der Universität und die außeruniversitäre Forschung, mit dem für den bundesseitigen Standortwettbewerb und die Akquise attraktive und hochwertige baureife Flächen geschaffen werden. Die Entwicklungsfläche soll eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Universität als Campus-Universität ermöglichen und ist damit eine zentrale Leitinvestition für die Zukunftsfähigkeit des Saarlandes. Eine maßvolle Ergänzung des bestehenden universitären Siedlungskörpers über die Bebauung unmittelbar am Stuhlsatzenhausweg hinaus bis zur L 252 hin, stellt eine logische Fortentwicklung der Raumstruktur unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten und Zielen sowie der konkreten Nachfrage an Flächen für Forschung und Entwicklung dar.
Wie setzt sich die Entwicklungsfläche zusammen?
Der im März vom Stadtrat der LHS beschlossene Bebauungsplan beinhaltet eine Gesamt-Fläche von rund 16 ha. Ca. 7 ha betreffen die bereits bebaute erste Reihe des Stuhlsatzenhaus mit den Bestandsgebäuden des Fraunhofer IzfP, KIST Europe und CISPA 0 und dem im Bau befindlichen Gebäude CISPA 1. Dahinter ist in zweiter Reihe die Erschließung der Fläche mittels eines Boulevards von Ost nach West geplant. Hierfür sind Verkehrsflächen in einer Größenordnung von rd. 1 ha vorgehsehen, unter anderem auch für eine Anbindung an die Straße Stuhlsatzenhaus zwischen dem Bestandsgebäude des KIST Europe und dem im Bau befindlichen Gebäude CISPA 1. Mittels der Verkehrsflächen können Baufelder in einer Größenordnung von rd. 2,7 ha zugänglich gemacht werden. An die Baufelder schließt sich ein Waldrand- und Waldsaumbereich (in Summe rd. 1,5 ha) an, der Richtung L252 den Übergang zum bestehenbleibenden Waldbereich (ca. 4,3 ha) bilden wird. Östlich der L251 wird im Rahmen der Erschließungsmaßnahme ein naturnahes Regenrückhaltebecken zur Entwässerung des Areals angelegt. Zusammen mit den für die Errichtung und den Zugang notwendigen Flächen betrifft dies ca. 1,3 ha.
Welcher Teil der Entwicklungsfläche muss gerodet werden?
Der tatsächliche Flächeneingriff ist weitaus geringer als die Gesamt-Fläche von 16 ha, da nur ein Teil der im derzeitigen Außenbereich gelegenen Flächen durch den Bebauungsplan einer baulichen Inanspruchnahme zugeführt werden. Eine Rodung und damit dauerhafte Umwandlung ist nur auf einer Fläche von rund 4,5 ha, also nur einem kleinen Teil der Gesamtfläche des Plangebiets, vorgesehen. Für die Errichtung des Regenrückhaltebeckens muss temporär Wald in Anspruch genommen werden, die Flächen werden nach Abschluss der Arbeiten wiederhergestellt.
Wie wird die Entwicklungsfläche verkehrlich erschlossen?
Die Haupterschließung erfolgt über einen Anschluss an die L251, hangparallel in Ost-West-Richtung im Form eines verkehrsberuhigten Campus-Boulevards. Richtung Stuhlsatzenhaus ist eine Stichstraße zwischen dem Bestandsgebäude des KIST Europe und dem im Bau befindlichen Gebäude CISPA 1 geplant. Damit ist die Fläche an das übergeordnete Erschließungsnetz bereits durch die im Osten angrenzende Landstraße 251 angeschlossen und über die Stichstraße auch direkt an den Campus.
Wie soll die Entwicklungsfläche genutzt werden?
Geplant ist die Ansiedlung von Institutionen und Unternehmen, erschlossen durch den verkehrsberuhigten Campus-Boulevard mit begrünten Plätzen. Der Bebauungsplan trifft außerdem Flächenvorsorge für eine bedarfsgerechte Anzahl von Stellplätzen auf Grundlage der aktuell geltenden bauordnungsrechtlichen Erfordernisse. Es besteht keine Verpflichtung, die maximal mögliche Anzahl der Stellplätze umzusetzen. Im Sinne eines möglichst autofreien Campus ist direkt an der Einfahrt auf das Areal ein Parkhaus als Sammelgarage geplant, welches jedoch in der Größe und Ausdehnung noch variabel ist und nur bedarfsgerecht und modular umgesetzt werden soll. Auf diesem Weg soll der eigentliche Campus weitestgehend verkehrsberuhigt und damit auch eine Initiative in Richtung eines überarbeiteten Verkehrskonzepts der Universität sein. Explizit ist auch die Nutzung der Fläche für soziale Einrichtungen möglich und angedacht, z.B. in Form einer weiteren Kita für die Universität.
Wie ist der aktuelle Verfahrensstand bezogen auf die Entwicklungsfläche?
Nach der Schaffung des Baurechts (April 2024) werden die letzten Details des Erschließungsmodells zwischen den betroffenen Ressorts abgestimmt. Hierunter fällt u.a. die Vorbereitung der Vergabe der erforderlichen Steuerungs- und Planungsleistungen. Die Erschließung des Grundstücks soll nach derzeitiger Planung im Eigentum des Landes mit einer zentralen Projektsteuerung durch eine Landesgesellschaft erfolgen. Die Rodung auf den Teilflächen des Areals, auf der dann neue Grundstücke und Verkehrsflächen entstehen, ist frühestens in der nächsten vegetationsfreien Periode möglich und wird zeitlich zusammenhängend mit dem Beginn der Erschließungsmaßnahme geplant. Eine Rodung ist in diesem Herbst nicht vorgesehen.
War im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen?
Der im März 2024 vom Stadtrat der LHS beschlossene Bebauungsplan wurde im Zuge eines demokratischen Verfahrens- und Entscheidungsprozesses durch öffentliche Bekanntmachung im April 2024 rechtskräftig. Der Schaffung des Baurechts ging ein breites Beteiligungsvorfahren (u.a. auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung) voraus, in welches auch Rückmeldungen aus vielen Stellungnahmen aufgenommen wurden.
Wie viel Zeit wird die Erschließungsmaßnahme auf der Entwicklungsfläche in Anspruch nehmen?
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die bauliche Umsetzung der Erschließung– beginnend mit der Rodung und anschließender Geländemodellierung - ca. 30 Monate in Anspruch nehmen wird und im Idealfall mit einem Fertigstellungszeitraum der Tiefbau-, Straßenbau, Kanalbaumaßnahmen ab Mitte 2027 zu rechnen ist. Ziel dieser Erschließungsphase ist u.a. die baureife Herstellung der Grundstücksflächen für dann beginnende Hochbaumaßnahmen, frühestens ab Mitte 2027. Die Erschließung wird in einem Bauabschnitt durchgeführt, u.a. da die Geländemodellierung mit dem Ziel einer möglichst ausgeglichenen Massenbilanz geplant wurde
Wie gestalten sich nach Abschluss der Erschließungsmaßnahme die einzelnen Hochbaumaßnahmen?
Der Forschungscampus wird entsprechend dem Fortschritt der Einzelbaumaßnahmen schrittweise wachsen. Es wird nicht angestrebt die Entwicklungsfläche schnellstmöglich zu füllen, sondern die Nutzung soll im Sinne eines Generationenprojektes qualitativ hochwertig (verdichtet) und mit strategischer Weitsicht (nachhaltig) für die Hochschulentwicklung und die Transformation vergeben werden. Insofern ist ein Zeitpunkt bzw. ein Zieldatum für eine vollständig abgeschlossene bauliche Entwicklung des Areals nicht abschätzbar und auch nicht maßgebendes Handlungskriterium.
Gibt es bereits konkrete Pläne für die Baufelder auf der Entwicklungsfläche?
Als gemeinsame Initiative des Wirtschaft- und Innovationsministerium und Finanz- und Wissenschaftsministerium wurde unter Einbeziehung des Innen- und Bauministeriums und der Universität des Saarlandes ein gemeinsames Nutzungskonzept für das Areal aufgestellt und in einer ersten Version im Rahmen der Baurechtschaffung auch an die Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) übermittelt. Das Nutzungskonzept wird im weiteren Prozess aktualisiert und konkretisiert. Als ein Beispiel ist die bauliche Erweiterung der beiden saarländischen Fraunhofer-Institute um das Fraunhofer-Zentrum für Sensor-Intelligenz (Fraunhofer ZSI) ein zentraler Eckpfeiler der konkreten Realisierungsplanung und Ausgangspunkt für die Initiative eines weiteren Ausbaus des Fraunhofer-Engagements am Standort. Das Fraunhofer ZSI wird in direkter Nachbarschaft zum Fraunhofer IzfP auf dem Areal SO11 (Grundfläche ca. 0,5 ha) errichtet werden und soll mittelfristig ca. 80 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Die Entwicklungsfläche wird das Innovationspotenzial des Wissenschafts- und Forschungsstandortes und seinen Beitrag zu einer erfolgreichen Transformation im Saarland deutlich erhöhen, neben der Schaffung von neuen hochqualifizierten Arbeitsplätzen.
Wie erfolgt die Förderung von Baumaßnahmen im universitären und außeruniversitären Bereich?
Hochschulbauten und Gebäude für universitäre oder außeruniversitäre Forschung werden überwiegend in Form von Zuwendungsbaumaßnahmen errichtet. Im Bereich der außeruniversitären Forschung üblicherweise als Bund-Länder finanzierte Baumaßnahmen der großen deutschen Forschungsgemeinschaften. Diese Zuwendungsbaumaßnahmen richten sich ausschließlich auf Neubauprojekte. Die räumliche Unterbringung in einem Mietgebäude ist nicht als Zuwendungsbaumaßnahme förderfähig. Oftmals unterliegen solche Verfahren, insbesondere, wenn Mittel der europäischen Union mit genutzt werden soll, festen zeitlichen Fristen, insofern werden für solche Verfahren baureife Grundstücke benötigt. Dem Saarland ist es in der Regel nicht möglich, Forschungsneubauten entsprechender Größenordnung zuzüglich der ebenfalls geförderten Großgeräteausstattung ohne finanzielle Unterstützung durch den Bund oder andere Zuwendungsgeber zu realisieren. Im Zuge der Realisierung von geförderten Hochbaumaßnahmen können die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesseite besondere Anforderungen an eine nachhaltige Bauweise aufstellen und damit die ohnehin festgesetzten Nachhaltigkeitskriterien zusätzlich positiv beeinflussen.
Warum wurde das Areal „nördlich Stuhlsatzenhaus“ für die Entwicklungsfläche gewählt?
Im Jahr 2018 wurden drei potentielle Erweiterungsflächen für die Universität des Saarlandes, in direktem Umfeld des Campus Saarbrücken untersucht (siehe Abbildung 2). Dabei wurde die aktuelle Fläche „nördlich Stuhlsatzenhaus“ auf Grund des im Vergleich geringsten ökologischen Wertes der Fläche ausgewählt. Im gleichen Jahr gab es erste Machbarkeitsstudien bezüglich Bebauung und Erschließung der Fläche, die teilweise eine bedeutend höhere Inanspruchnahme der Fläche darstellten (siehe Abbildung 3).
Warum wurden nur Flächen im direkten Umfeld der Universität untersucht?
Der strategische Ausbau der Universität des Saarlandes beruht auf dem Wesensmerkmal einer Campus-Universität mit einzigartiger Lage im Stadtwald. Dieses Wesensmerkmal soll gewahrt bleiben im Sinne eines attraktiven Standortes mit kurzen Wegen vor dem Hintergrund eines bundesweiten Wettbewerbs der forschungsstarken Universitäten um die besten Köpfe. Die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen und die Gewinnung von Spitzenforschern ist maßgeblich von idealen Standortbindungen abhängig. Räumliche Nähe und geringe Wegstrecken sind hier ebenso maßgeblich wie ideale Forschungsbedingungen, denen sehr spezifische Raumbedarfe zu Grunde liegen. In der räumlichen Nähe von Forschungs- und Lehrstandorten liegen praktische Vorteil, die den Wissens- und Innovationstransfer zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung stärken und dadurch die Standortattraktivität für renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fördern. Positive Ansiedlungs- und Investitionsentscheidungen der großen Forschungsgemeinschaften in Deutschland orientieren sich maßgeblich an solchen Standortfaktoren, ebenso wie das von Bund und Ländern getragene Finanzierungsmodell – die sog. Zuwendungsbaumaßnahme für Neubauprojekte. Konkret ist die Ansiedlung eines Fraunhofer-Zentrums (ZSI) fern ab des Fraunhofer IzfP mit den Bestandgebäuden am Stuhsatzenhaus nicht vorstellbar. Leerstehende Gebäude in der Innenstadt in einem Mietmodell, das nicht auf die spezifischen Bedarfe der Forschungslabore und Werkstätten ausgerichtet ist und gleichzeitig hohe laufende Betriebskosten (u.a. Mietniveau, Energiekosten) aufweist, stellt keine Alternative dar.
Warum wurde ein gemeinsames Areal für Universität und außeruniversitäre Forschung geschaffen?
Wichtiges Ziel der Entwicklungsfläche ist das Wesensmerkmal der Campus-Universität zu stärken und auszubauen. Dieses ergibt sich aus der Nähe von Universität und außeruniversitärer Forschung, mit kurzen Strecken und gemeinsamen Zugang zu wissenschaftlicher Ausstattung. Gleichzeitig werden doppelte Vorhaltekosten vermieden. Der engen Verzahnung von Forschung und Entwicklung und der sich daraus ergebenden Entwicklung innovativer marktfähiger Produkte misst die Landesregierung außerordentlich hohe Bedeutung bei.
Auf welcher Grundlage erfolgte die planungsrechtliche Umsetzung für die Entwicklungsfläche?
Im Jahr 2021 wurde ein städtebaulicher, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb zur Entwicklung eines Entwurfs für einen neuen Forschungscampus „nördlich Stuhlsatzenhausweg“ ausgelobt. Der Entwurf des Büros raumwerk zusammen mit ST raum a und Argus Studio wurde mit dem ersten Preis prämiert (siehe Abbildung 4). Hauptgrund für das Votum zu Gunsten dieses Entwurfes war die Gewährleistung einer hohen Funktionalität bei gleichzeitigem Erhalt einer möglichst großen, zusammenhängenden und klar abgrenzbaren Waldfläche unter dem Slogan „Wir sind ein Campus!“. Die ursprüngliche Größenordnung des Areals ergab sich aus einer Abwägung zwischen den damaligen Bedarfen der wesentlichen Akteure (CISPA, Fraunhofer und universitären Einrichtungen) und den Anforderungen, die aus einer maßvollen, hochwertigen Erschließungsplanung, unter Betrachtung von Aspekten wie Waldeingriff, Massenbilanz, Topographie etc. resultieren. Das Potential des Plangebiets unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten sowie einer qualitätsvollen Dichte unter Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden war Bestandteil des damaligen Wettbewerbs. In die Entwicklung des Areals waren von Anfang an die Universität und die angrenzenden Forschungseinrichtungen eingebunden. In diesem Sinne sollte ein mit dem Campus der Universität des Saarlandes zusammenhängender Campus erschaffen werden. Der entstehende integrierte Campus zeichnet sich vor allem durch die direkte Nähe zu den Forschungsinstituten an der Universität aus, woraus – durch die räumliche Nähe - eine für den Forschungsstandort essenzielle, enge Kooperationen in Forschung und Lehre resultiert. Andererseits sollen damit auch Entwicklungsperspektiven für die außeruniversitäre Forschung in direkter Nachbarschaft zu Bestandsgebäuden geschaffen werden.
Welche Umweltveränderungen sind durch die Erschließungsmaßnahme zu erwarten?
Die im Zuge der Erschließungsmaßnahme unmittelbar und mittelbar zu erwartenden Umweltveränderungen und ökologischen Auswirkungen wurden als Bestandteil des B-Plan-Verfahrens umfassend untersucht. Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima werden dabei als geringfügig eingeschätzt. Diese können durch eine entsprechende Fassaden- oder Dachbegrünung sowie Bepflanzung des öffentlichen Raumes abgemildert werden. Der B-Plan enthält entsprechende Festsetzungen. Zusätzlich wurde der Wärmeinsel-Effekt im Rahmen der Umweltanalyse untersucht. In der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes gibt es weitere Waldgebiete, die eine höhere Bedeutung für die Produktion von Kaltluft haben als die Waldstücke im Plangebiet. Aus diesem Grund ist nicht von erheblichen Beeinträchtigungen des Lokalklimas auszugehen. Zudem sieht der Bebauungsplan den Erhalt eines großen Teils der Waldflächen vor. Die Flächen, die durch die Bebauung entfallen, sind für die Kaltluftlieferung nicht maßgeblich. In der Umgebung verbleiben weiterhin genügend Kaltluft produzierende Flächen, die für das angrenzende Siedlungsgebiet von höherer Bedeutung sind. Nach der Karte über die Stadtklimaanalyse Saarbrücken, welche die klima- und immissionsökologischen Funktionen für das Stadtgebiet Saarbrücken darstellt, ist die bioklimatische Situation in den Siedlungsräumen innerhalb des Plangebietes derzeit als günstig einzuschätzen. Der Campus der Universität befindet sich in einer Art Insellage im Wald und dieser Zustand wird auch durch die Erweiterung erhalten bleiben.
Welche besonderen Auflagen macht der B-Plan?
Im Bebauungsplan sind konkrete Festsetzungen und Hinweise zu dem Thema Klimaschutz und Klimaanpassung festgesetzt. Mit den Festsetzungen unter lfd. Nr. 11.6 bzgl. des Anpflanzens von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sollen Hitzestress und Luftbarrieren vermieden werden. Die Festsetzungen tragen dazu bei, dass das Plangebiet von einer durchgrünten, aufgelockerten und klimaangepassten Bebauung geprägt ist. Die Festsetzungen zur Dachbegrünung trägt ebenfalls den Belangen des Klimaschutzes Rechnung. Mit den Festsetzungen zu örtlichen Bauvorschriften lfd. Nr. 6.2 Nr. 4 4. soll durch die Gestaltung und Ausbildung von Oberflächen die Auswirkung auf das Lokalklima reduziert werden. Mit den gesonderten Hinweisen zu „Klimaschutz und Klimaanpassung“ werden die zusätzlichen Möglichkeiten und Maßnahmen zu einer Verbesserung des lokalen Klimas aufgezeigt.
Wie verändert die Entwicklungsfläche den Campus der Universität des Saarlandes?
Der neue Boulevard soll weitestgehend autofrei sein und bietet damit Möglichkeit ein Kristallisationskeim eines neuen Verkehrskonzepts für den gesamten Campus zu sein. Die Entwicklungsfläche wird hochqualifizierte Arbeitsplätze in einem attraktiven Umfeld schaffen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in zukunftsfähigen Branchen ist eine der Zielvorgaben der Landesregierung, um den Strukturwandel an der Saar zu beschleunigen. Es hat sich gezeigt, dass die räumliche Nähe zur Universität aufgrund von Synergieeffekten und Fühlungsvorteilen dazu anreizt, sich selbständig zu machen bzw. Firmenneugründungen initiiert. Dafür spricht z.B. die hohe Auslastung von Starterzentrum, Science-Park und der Neubau des Innovation Centers, in denen zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen worden sind. Die Entwicklungsfläche ermöglicht die Verlängerung der „Zukunftsallee“, die mit dem im Bau befindlichen Gebäude CISPA 1 und der aktuellen Erweiterung des HIPS an der L251 an ihre räumliche Grenze gestoßen ist. Gleichzeit wird ermöglicht, dass die Perlenkette der Forschung um eine weitere Kette in zweiter Reihe für Forschung, Wissenschaft, Transfer und forschungsnahe Unternehmen erweitert wird.
Welche Folge hätte der Erschließungsstopp?
Bezogen auf das laufende Verfahren konnten auf Grundlage einer langfristigen und soliden Planung seit 2019 einige wichtige Meilensteine erfolgreich passiert werden, so dass mit dem Start der eigentlichen Erschließungsmaßnahme auf Grundlage dieser Planungen nun die letzte Etappe hin zur Fertigstellung der Entwicklungsfläche eingeläutet werden kann.
Das Saarland befindet sich in einem bundesweiten Wettbewerb der universitären Forschungseinrichtungen. Gelingt es nicht, die benötigten Bauflächen bereit zu stellen, wird das Saarland in diesem Wettbewerb zurückfallen. Der mit den Forschungsbauten einhergehende Gewinn an Forschungsreputation und die Sicherung des wissenschaftlichen sowie Fachkräftenachwuchses insbesondere in wirtschaftlich relevanten Bereichen wäre in seiner Weiterentwicklung gefährdet. Für die Universität des Saarlandes ist die Campuserweiterung eine grundlegende Voraussetzung dafür, auch in Zukunft für überregional bedeutsame Forschungsneubauten eine hälftige Finanzierung durch den Bund einzuwerben. Denn aufgrund der sehr begrenzten Förderzeiträume bis zur erwarteten Fertigstellung der Gebäude müssen hierfür baureife Grundstücke in räumlicher Nähe zur Universität zur Verfügung gestellt werden.
Wie wird die Entwicklungsmaßnahme finanziert?
Da es sich aus Sicht der Landesregierung um eine zentrale Leitinvestition für das gesamte Land handelt, wurden für die Baurechtschaffung und die Erschließungsmaßnahme 20 Mio. € im Sondervermögen Zukunftsinitiative reserviert. Für die bisher durchgeführten Verfahrensschritte (Baurechtschaffung, Vorplanung der Erschließung und ökologische Ausgleichsmaßnahmen) wurden davon 2 Mio. € eingeplant. Zum ökologischen Ausgleich wurden die Ökokontomaßnahmen „Fläche im Bereich Flughafen Ensheim“ der LEG Saar festgesetzt, hierfür wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen der LEG Saar und der LHS abgeschlossen (April 2024), dessen Kostenübernahme vom Land abgesichert wurde.