Thema: Breitband und Mobilfunk
| Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie | Breitband

Gigabitprämie plus

Glasfaser Sofortprogramm für die Wirtschaft

Schnelle und stabile Datenleitungen sind die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche digitale Transformation der Wirtschaft. Mit der Gigabitstrategie Saarland wurden hierfür die richtigen Weichen gestellt: Die Strategie gibt einen konkreten Fahrplan vor, wie hochleistungsfähige Gigabitnetze über die nächsten Jahre landesweit in die breite Fläche getragen werden. Der Gigabitatlas Saarland verschafft einen Überblick über den aktuellen Versorgungsstand und die erreichten Planungsfortschritte.

Manche Unternehmen möchten bereits kurzfristig Innovationen voranbringen, die Interaktion mit Kunden und Geschäftspartnern optimieren oder interne Arbeitsprozesse durch Digitalisierung produktiver gestalten. Der Glasfaserausbau in der Fläche nimmt jedoch mehrere Jahre in Anspruch und kann nicht überall gleichzeitig stattfinden. Deshalb wurde mit der Gigabitprämie plus ein Sofortprogramm für besondere Bedarfe der Wirtschaft geschaffen. Mit ihr erhält ein Unternehmen in der Regel binnen weniger Monate einen zukunftsfesten Glasfaseranschluss – ganz unabhängig von seinem Standort.

Für Neuanschlüsse, die unabhängig vom Flächenausbau beauftragt werden, gewährt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Unternehmen sowie Trägern gemeinnütziger oder kultureller Einrichtungen nach Maßgabe der Förderrichtlinie einen Zuschuss von bis zu 75 % der Baukosten für den Glasfaseranschluss. Dieser wird gewährt bis alle Mittel ausgeschöpft sind – längstens aber bis Ende 2024. Im Gegensatz zu anderen Gigabitförderprogrammen richtet sich die Gigabitprämie plus unmittelbar an den jeweiligen Hochbedarfsträger – unabhängig davon, mit welcher Bandbreite er heute versorgt ist oder ob sich sein Standort in einem Gewerbegebiet befindet. Mit dieser punktgenauen finanziellen Unterstützung beschreitet das Saarland bundesweit neue Wege.

Dokumente zur Förderung: Gigabitprämie plus

Für interessierte Hochbedarfsträger steht ein Praxisleitfaden zur Verfügung, der den Ablauf entsprechender Förderprojekte von den Vorbereitungen bei Antragsstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel beschreibt und mit Beispielen veranschaulicht:

Praxisleitfaden Gigabitprämie plus (PDF, 428KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Bei Fragen, die mit Hilfe des Praxisleitfadens nicht beantwortet werden können, steht für Interessenten eine Förderhotline bereit, die unter der Rufnummer 0681 501 – 1270 erreichbar ist.

Die Gigabitprämie plus wird auf Grundlage folgender Förderrichtlinie gewährt:

Richtlinie zur Förderung für Hochbedarfsträger im Saarland („Gigabitprämie plus“) (PDF, 162KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Förderaufruf Gigabitprämie plus (Antragseinreichung vom 27.03.2023 bis 31.10.2024; verlängert bis 30.11.2024)

Am 24. März 2023 hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie den Förderaufruf Gigabitprämie plus veröffentlicht, der für Förderanträge gilt, die bis zum 31.10.2024 gestellt werden. Der Aufruf enthält verbindliche Regelungen für die jeweilige Förderperiode:

Gigabitprämie plus - Aufruf zur Antragseinreichung (PDF, 132KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Wichtiger Hinweis: Der Aufruf wurde zwischenzeitlich bis zum 30.11.2024 verlängert.

Antragstellung

Für alle Antragssteller und Zuwendungsempfänger, deren Antrag im Geltungszeitraum dieses Aufrufes vorgelegt worden ist, ist die Verwendung folgender Vordrucke verbindlich:

Antragsvordruck Gigabitprämie plus (docx, 57KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Vordruck De-minimis Erklärung (docx, 40KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Vordruck Schlussverwendungsnachweis Gigabitprämie plus (docx, 47KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die Vordrucke werden an dieser Stelle nur als unverbindliche Probeformulare bereitgestellt. Sie sind vollständig am Bildschirm auszufüllen und gemeinsam mit allen notwendigen Anlagen zur Vorprüfung elektronisch an breitband@wirtschaft.saarland.de zu übermitteln.

Die verbindlichen Antragsformulare werden dem Antragsteller nach erfolgreicher Vorprüfung der unverbindlichen Probeformulare zur Verfügung gestellt.