Thema: Breitband und Mobilfunk
| Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie | Breitband

Gigabitförderung für Kommunen

Schnelle und stabile Datennetze bilden die Grundlage für eine erfolgreiche digitale Transformation. Mit der Gigabitstrategie Saarland wurden hierfür die richtigen Weichen gestellt: Die Strategie gibt einen konkreten Fahrplan vor, wie hochleistungsfähige Gigabitnetze über die nächsten Jahre landesweit in die breite Fläche getragen werden. Der Gigabitatlas Saarland verschafft dabei einen Überblick über den aktuellen Versorgungsstand und die erreichten Planungsfortschritte.

Förderung ergänzt den Marktausbau

Zugunsten einer umfassenden Marktentwicklung wurde im Saarland bis zum Jahr 2023 auf den Einsatz öffentlicher Fördermittel verzichtet. Zwischen Land, Kommunen und Netzbetreibern herrschte Konsens: Das bundesweit herausragende Ausbaupotential durch den Markt soll im Saarland nicht durch aufwendige Förderverfahren verdrängt werden. Dank dieser Grundsatzentscheidung befindet sich der Gigabitausbau mittlerweile in nahezu allen saarländischen Stadt- und Ortsteilen in Planung oder bereits in Umsetzung.

Der eigenwirtschaftliche Netzausbau fällt im Saarland zwar sehr umfassend, aber nicht flächendeckend aus. Trotz der hohen Marktdynamik wird eine ergänzende Förderung in den Bereichen notwendig, welche für die Netzbetreiber wirtschaftlich nicht darstellbar sind. Vereinzelt betrifft dies im Saarland ganze Ortsteile einer Kommune. Die Regel stellen jedoch kleinere Versorgungslücken innerhalb von Ortsteilen dar. Darunter können etwa Straßenzüge, Höfe, Gewerbegebiete oder Ortsrandlagen fallen.

Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland

Die Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland setzt an diesem Punkt an. Kommunen haben als Zuwendungsempfänger die Möglichkeit, den eigenwirtschaftlichen Netzausbau zielgenau über Förderung zu ergänzen und eine echte Flächendeckung mit Gigabitgeschwindigkeiten zu erreichen. Die „Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland“ setzt dabei auf der Gigabit-Richtlinie des Bundes auf. Liegt ein positiver Bundesförderbescheid vor, stockt das Land die Bundesförderung grundsätzlich auf 90 Prozent auf. Damit verbleibt zunächst ein kommunaler Eigenanteil von 10 Prozent. Um sicherzustellen, dass die Förderung von allen saarländischen Kommunen trotz der angespannten Haushaltslage genutzt werden kann, übernimmt das Land unter bestimmten Voraussetzungen und je nach kommunaler Finanzstärke weitere 2,5 Prozent, 5 Prozent oder sogar 7,5 Prozent des kommunalen Eigenanteils.

Durch eine intelligente Verzahnung von marktwirtschaftlichem Gigabitausbau und Förderung können die Kommunen nun eine echte Flächendeckung mit gigabitfähigen Datennetzen erreichen. Damit schafft das Saarland optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche digitale Transformation.

Die Gigabit-Kofinanzierung des Saarlandes wird auf Grundlage folgenden Richtlinientextes gewährt:

Richtlinie Kofinanzierung Saarland

Am 17. Juli 2023 hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie den Förderaufruf zur Gigabitförderrichtlinie Saarland veröffentlicht. Der Aufruf enthält weitere verbindliche Regelungen für Antragsteller:

Förderaufruf Gigabit Kofinanzierungsrichtlinie Saarland

Antragstellung

Die Beantragung der Förderung erfolgt nach Maßgabe des Förderaufrufs auf postalischem Wege. Weiterführende Unterlagen können über das elektronische Postfach gigabitfoerderung@wirtschaft.saarland.de eingereicht werden.

Bei Fragen zur Förderung steht Interessenten eine Förderhotline bereit, die unter der Rufnummer 0681 501 – 1270 erreichbar ist. Darüber hinaus können auch schriftliche Fragen an die genannte E-Mail-Adresse gerichtet werden.

Weiterführende Hinweise:

Informationen zur Gigabit-Förderung des Bundes, welche vor der Gigabit-Förderung des Saarlandes zu beatrangen ist, werden vom zuständigen Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Verfügung gestellt. Dort sind ebenfalls Informationen zur Beratungsförderung für Gigabit-Förderprojekte einzusehen.

Gigabitförderung 2.0