Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
| Umwelt und Natur
Wie läuft ein Öko-Audit ab?
- Schritt
Die Organisation untersucht und dokumentiert systematisch die produktionsbedingten Stoff- und Energieströme und erfasst alle Möglichkeiten zur Optimierung (Schwachstellenanalyse, “Umweltprüfung” in der Sprache der EMAS-Verordnung).
- Schritt
Auf der Grundlage der Umweltprüfung werden konkrete Umweltziele und die zur Erreichung notwendigen Maßnahmen festgelegt (“Umweltprogramm”).
- Schritt
Die Organisation richtet ein Umweltmanagement-System (UMS) ein, das
· die Verantwortlichkeiten im Betrieb regelt,
· die Erfassung der betrieblichen Umweltauswirkungen gewährleistet und
· durch Verfahrensabläufe sicherstellt, dass die gesetzlichen Umweltvorschriften eingehalten werden, die festgelegten Umweltziele umgesetzt und die Beschäftigten über die umweltrelevanten Vorgänge im Betrieb informiert werden.
- Schritt
Die Organisation überprüft die Wirksamkeit des UMS (”Umweltbetriebsprüfung“) und erstellt eine “Umwelterklärung” zur Information der Öffentlichkeit über ihre Umweltauswirkungen und ihre konkreten Umweltziele.
- Schritt
Ein unabhängiger, betriebsexterner und nach einem speziellen Verfahren zugelassener Umweltgutachter prüft abschließend Programm, UMS und Umwelterklärung auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der EMAS-Verordnung und erklärt ggf. die Umwelterklärung für gültig.
6. Schritt
Aufgrund der Gültigkeitserklärung kann sich die Organisation in das europäische Register der EMAS-Organisationen eintragen lassen und das EMAS-Logo auf Briefbögen, Plakaten, Broschüren usw.
imagefördernd einsetzen.
Anpresprechpartnerin:
Anja Nikolay
Umweltmanagementbeauftragte
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken