Thema: Umweltpakt und EMAS
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Umwelt und Natur

Wie läuft ein Öko-Audit ab?

  1. Schritt
    Die Organisation untersucht und dokumentiert systematisch die produktionsbedingten Stoff- und Energieströme und erfasst alle Möglichkeiten zur Optimierung (Schwachstellenanalyse, “Umweltprüfung” in der Sprache der EMAS-Verordnung).

  2. Schritt
    Auf der Grundlage der Umweltprüfung werden konkrete Umweltziele und die zur Erreichung notwendigen Maßnahmen festgelegt (“Umweltprogramm”).

  3. Schritt
    Die Organisation richtet ein Umweltmanagement-System (UMS) ein, das
    · die Verantwortlichkeiten im Betrieb regelt,
    · die Erfassung der betrieblichen Umweltauswirkungen gewährleistet und
    · durch Verfahrensabläufe sicherstellt, dass die gesetzlichen Umweltvorschriften eingehalten werden, die festgelegten Umweltziele umgesetzt und die Beschäftigten über die umweltrelevanten Vorgänge im Betrieb informiert werden.

  4. Schritt
    Die Organisation überprüft die Wirksamkeit des UMS (”Umweltbetriebsprüfung“) und erstellt eine “Umwelterklärung” zur Information der Öffentlichkeit über ihre Umweltauswirkungen und ihre konkreten Umweltziele.

  5. Schritt
    Ein unabhängiger, betriebsexterner und nach einem speziellen Verfahren zugelassener Umweltgutachter prüft abschließend Programm, UMS und Umwelterklärung auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der EMAS-Verordnung und erklärt ggf. die Umwelterklärung für gültig.

6. Schritt
Aufgrund der Gültigkeitserklärung kann sich die Organisation in das europäische Register der EMAS-Organisationen eintragen lassen und das EMAS-Logo auf Briefbögen, Plakaten, Broschüren usw.
imagefördernd einsetzen.

Anpresprechpartnerin:

Anja Nikolay
Umweltmanagementbeauftragte

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken