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Thema: Strahlenschutz

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Strahlenschutz

Unter Strahlung versteht man die Ausbreitung von Energie in Form von elektromagnetischen Wellen oder Teilchen. Beispiele sind Licht, Mikrowellen und die Strahlung radioaktiver Stoffe. Strahlung tritt als natürliches Phänomen (z. B. Sonnenstrahlung, natürliche Radioaktivität) aber auch infolge zivilisatorischer Tätigkeit als erwünschter Effekt (z. B. Beleuchtung, Mobilfunk) aber auch als zwangsläufiger wenn auch unerwünschter Nebeneffekt auf (z. B. ionisierende Strahlung bei der Kernspaltung).

Bei Wechselwirkungen mit belebter oder unbelebter Natur kann die Strahlung infolge des Energieeintrags erwünschte, aber auch unerwünschte Effekte auslösen, die Beeinträchtigungen der Gesundheit bzw. des Wohlbefindens zur Folge haben können. Ziel des Strahlenschutzes ist es, insbesondere den Menschen vor den unerwünschten Folgen der Strahlung zu schützen.

Strahlenschutz ist also die Gesamtheit der Maßnahmen, die dazu dienen, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und auch der in Bereichen mit erhöhter Strahlung Arbeitenden sicherzustellen. Im Besonderen versteht man unter Strahlenschutz den Schutz vor ionisierender Strahlung wie sie z.B. im medizinischen Bereich eingesetzt wird, aber auch natürlich auftreten kann (Bsp. Radon).

Referat E/5