Thema: Stadtentwicklung und Städtebauförderung
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Förderperiode 2014-2020

Im Jahr 2010 hat die Europäische Union die Europa-2020-Strategie verabschiedet. Mit Hilfe der Strategie soll das wirtschaftspolitische Handeln der Europäischen Union auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ausgerichtet werden, um damit ein hohes Maß an Beschäftigung, Produktivität und sozialem Zusammenhalt zu erreichen. Diese Ziele sollen durch wirksamere Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung (intelligentes Wachstum), eine klare Ausrichtung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft und eine wettbewerbsfähige Industrie (nachhaltiges Wachstum) sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung von Armut (integratives Wachstum) verfolgt werden.

Die Europa-2020-Strategie gibt damit den Rahmen für die inhaltliche Ausgestaltung der aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds finanzierten Programme (u.a. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – EFRE) und Maßnahmen in den einzelnen Regionen Europas vor. Das Operationelle Programm des Saarlandes für die Förderperiode 2014 – 2020 verfolgt das übergeordnete Programmziel „Gestaltung des Strukturwandels: Wettbewerbsfähigkeit der saarländischen Wirtschaft erhöhen“.

Die EU stellt in der Förderperiode 2014 – 2020 aus dem EFRE insgesamt ca. 143,3 Mio. € im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ für das Saarland bereit. Für die Prioritätsachse „Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung“, welche die integrierte Entwicklung städtischer Gebiete zum Ziel hat, stehen insgesamt 18,58 Mio. € zur Verfügung.

Weitere Informationen (z.B. Formulare, Publikationen) finden Sie unter dem Punkt „Service“ zum Download.

Ziele der Förderung

Die Förderung von Maßnahmen im Saarland steht unter dem Oberziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“. Um dieses Leitbild umsetzen zu können, wurden folgende thematische Ziele erarbeitet:

  1. Unterstützung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation,
  2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (kleine und mittlere Unternehmen),
  3. Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen,
  4. Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung,
  5. Förderung des Natur- und Kulturerbes.

Aufgrund des demografischen und sozialen Wandels ergeben sich für die bestehenden Infrastrukturen in den saarländischen Kommunen geänderte Nachfragepotenziale sowie daraus resultierend Anpassungserfordernisse für die öffentlichen Gemeinbedarfseinrichtungen. Die Folgen des sozialen und demographischen Wandels zeigen sich besonders im Umfeld von altindustrialisierten Standorten in den Kommunen. Hier bündeln sich neben städtebaulichen Problemen gleichzeitig soziale, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen, die zu starken Einschränkungen der Entwicklungsperspektiven für die benachteiligten Gebiete und die darin lebenden Menschen führen können. Die fast flächendeckend erstellten integrierten Stadt- bzw. Gemeindeentwicklungskonzepte der saarländischen Kommunen haben aufgezeigt, dass aufgrund dieser Wandlungsprozesse in zahlreichen Gebieten städtebauliche Funktionsverluste (z.B. leerstehende Gebäude, brachgefallene Flächen, mindergenutzte öffentliche Räume) entstanden sind oder sich abzeichnen.

Im Zuge des Klimawandels und der Energiewende entstehen gleichzeitig wichtige kommunale Handlungsbedarfe hinsichtlich einer verbesserten Energieeffizienz, insbesondere bei öffentlichen Gebäuden, sowie einer nachhaltigen und lokalen Energieerzeugung und -nutzung. Im Bereich der energetischen Optimierung öffentlicher Gebäude der saarländischen Städte und Gemeinden bestehen erhebliche Potenziale, um zur Erreichung der europäischen und nationalen Energieeffizienz- und CO2-Reduktionsziele beizutragen. Da auch die öffentlichen Haushalte stark von den steigenden Energiekosten betroffen sind, ist die Erhöhung der Energieeffizienz wirtschaftlich sinnvoll. Durch die energetische Anpassung öffentlicher Infrastrukturen wird regionale Wertschöpfung generiert und kann eine Anstoßwirkung bei anderen Akteuren in der Region erreicht werden.

Um die breite Funktionsvielfalt und -fähigkeit der saarländischen Kommunen aufrechtzuerhalten bzw. weiterzuentwickeln und dem Leitbild einer kompakten, gemischten und vielfältigen Stadt Rechnung zu tragen, ergeben sich daher erhebliche Handlungserfordernisse.

Durch partizipative, integrierte und nachhaltige Strategien soll den Folgen des demographischen, sozialen, wirtschaftsstrukturellen und klimatischen Wandels in den saarländischen Kommunen begegnet werden. Aus diesem Grund werden in der Prioritätsachse „Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung“ zwei Schwerpunkte verfolgt:

  • Investitionspriorität 4 c: Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude – Fördermaßnahme „Energetische Stadtentwicklung“,
  • Investitionspriorität 9 b: Unterstützung der Sanierung sowie wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen und ländlichen Gebieten – Fördermaßnahme „Städtebaufördermaßnahmen“.

Auf der Grundlage der vorgenannten Investitionsprioritäten können Einzelmaßnahmen in saarländischen Städtebaufördergebieten mit integrierten Entwicklungskonzepten zur Förderung mit EFRE-Mitteln angemeldet werden.

Fördergegenstand

Im Rahmen der Prioritätsachse „Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung “ soll eine Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Gebäuden erfolgen. Weiterhin sollen Maßnahmen zur Um-/ Wiedernutzung von Gebäudeleerständen und brachgefallener bzw. untergenutzter Flächen zur Konzentration von öffentlichen Infrastrukturen gefördert werden.

Für eine Förderung mit EFRE–Mitteln kommen folgende, ausschließlich in Städtebaufördergebieten liegende Einzelmaßnahmen in Betracht:

Investitionspriorität 4 c: Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude:

  • Erarbeitung von Energetischen Quartierskonzepten, als Kofinanzierung bzw. Aufstockung zur KfW-Förderung „Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“ (Förderanteile: KfW 65 %, EU 20 – 30%, Eigenmittel 5 – 15 % je nach Haushaltslage der Kommune),
Hinweis: Eine Kofinanzierung des von der KfW geförderten Sanierungsmanagements mit EFRE-Mitteln ist nicht möglich.
  • Energetische Leuchtturmprojekte, die aus dem energetischen Quartierskonzept abgeleitet werden und öffentliche Infrastrukturen betreffen (Förderanteile: EU 50%, Städtebauförderung 50 %, davon Bund, Land und Kommune je 33,33 %).

Investitionspriorität 9 b: Unterstützung der Sanierung sowie wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen und ländlichen Gebieten:

  • Städtebauliche Einzelmaßnahmen von besonderer kommunaler Bedeutung in einem Städtebaufördergebiet (Förderanteile: EU 50%, Städtebauförderung 50 %, davon Bund, Land und Kommune je 33,33 %).

Die EFRE-Fördermittel für die Fördermaßnahmen „Energetische Stadtentwicklung“ und „Städtebaufördermaßnahmen“ sind ausgeschöpft. Eine Anmeldung von weiteren Einzelmaßnahmen ist daher nicht möglich. Die geförderten Einzelmaßnahmen werden aktuell abgerechnet.

Kontakt

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Referat OBB14 – Stadtentwicklung, Städtebauförderung, EU-Fonds

Cordula Uhlig-Riedinger
Referatsleiterin

Halbergstraße 50
66121 Saarbrücken