Sozialer Zusammenhalt
Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Einführung
In verschiedenen Stadt-/ Gemeindeteilen überlagern sich soziale, wirtschaftliche, ökologische und städtebauliche Probleme. Eine Reihe von Stadt- und Gemeindeteilen im Saarland, die insbesondere von den Folgen des wirtschaftlichen Strukturwandels betroffen sind, leiden an ökonomischen, ökologischen, sozialen, städtebaulichen und infrastrukturellen Defiziten. Die Stadtentwicklung steht somit vor der Aufgabe, die Abwärtsentwicklung in gefährdeten Stadtteilen aufzuhalten.
Ziele und Gegenstand der Förderung
Im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ sollen Stadt- und Ortsteile, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen vor erheblichen sozialen Herausforderungen stehen, stabilisiert und aufgewertet werden. Damit soll ein Beitrag zum Abbau sozialräumlicher Benachteiligungen, zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft geleistet werden.
Im Sinne einer ganzheitlichen Perspektive sind vor Ort bestehende oder bereits geplante Projekte, Mittel und Akteure in die Förderung der Stadt- und Ortsteile einzubeziehen, um durch eine Abstimmung vor Ort die Kräfte zu bündeln. Zudem gilt es Strukturen für eine langfristige Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu schaffen.
Förderschwerpunkte:
Die Finanzhilfen des Bundes und des Landes können insbesondere für Investitionen zur Stabilisierung und Aufwertung der betroffenen Gebiete eingesetzt werden, wie:
- Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, u.a. auch durch Aufwertung und Anpassung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes als Begegnungs-, Aufenthalts- und Bewegungsorte und gleichzeitig als Grünräume für Wärme- und Wasserspeicherung,
- Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter sowie sonstiger sozialer Infrastrukturen, vorzugsweise multifunktional und in Verbindung mit geschützten Außenräumen,
- Stärkung der Bildungschancen, Beschäftigungsmöglichkeiten und der lokalen Wirtschaft,
- Verbesserung von Angeboten für Gesundheit und Sport,
- Bereitstellung und Erweiterung des kulturellen Angebots,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltgerechtigkeit,
- Verbesserung der Integration und Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund sowie Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement, insbesondere durch frühzeitige Beteiligung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Vernetzung und Einbindung lokaler Akteure, inklusive der lokalen Gemeinwesenarbeit und Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
- Quartiersmanagement, insbesondere als Ansprechpartner in der Nachbarschaft sowie Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und sonstigen Quartiersakteuren, zur Aktivierung, Beteiligung und Vernetzung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer lokaler Akteure, zur Koordinierung und Bündelung der Angebote und Maßnahmen im Quartier.
Fördervoraussetzungen und Kriterien zur Programmaufnahme
Antragsberechtigte sind Städte und Gemeinden des Saarlandes. Auf die Aufnahme in das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ besteht kein Rechtsanspruch.
Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Bei Neuaufstellung oder Überarbeitung erfolgt im Entwicklungskonzept eine Auseinandersetzung mit den Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie die Ableitung konkreter Ziele und Maßnahmen. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten. Die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen. Zudem sind darin Aussagen zur langfristigen Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu treffen.
Das Fördergebiet ist räumlich abzugrenzen. Die räumliche Festlegung erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung, welche folgende Möglichkeiten der räumlichen Abgrenzung zulässt:
- Maßnahmengebiet nach § 171e Abs.3 BauGB
- Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB
- Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB
Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur. Die Maßnahmen müssen in angemessenem Umfang erfolgen, mindestens eine Maßnahme muss im Zuwendungszeitraum nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung erfolgen. Die Voraussetzung ist ebenfalls erfüllt, sofern die Maßnahmen in anderer Weise finanziert werden (Mittelbündelung).
Download
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2022 (PDF, 270KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Evaluierung und Monitoring
Die Städtebauförderung ist als „lernende Politik“ auf eine leistungsfähige Begleitforschung und Evaluierung angewiesen. Um die Erfolge des Programms in den Kommunen zu messen, wird erhoben, was durch den Mitteleinsatz baulich erreicht wurde und welche Veränderungen für den Stadtraum und das Fördergebiet in einem bestimmten Zeitraum beobachtet wurden. Nur mit diesen Daten ist es möglich, das Programm stetig weiter zu entwickeln.
Nach den Vorgaben des Bundes besteht seit 2014 die Pflicht zur Erhebung der Informationen für alle Programmkommunen. Die Erhebung erfolgt durch die Kommune selbst.
Downloads
Nutzerhandbuch Elektronisches Monitoring (PDF, 753KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kontakt
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Referat OBB14 – Stadtentwicklung, Städtebauförderung, EU-Fonds
Cordula Uhlig-Riedinger
Halbergstraße 50
Referatsleiterin
66121 Saarbrücken