Thema: Landesamt für Zentrale Dienste
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Landesamt für Zentrale Dienste

Dem Landesamt für Zentrale Dienste obliegen gemäß dem Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Zentrale Dienste vom 19. September 2006 (Amtsbl.S. 1694), Aufgaben, die vormals dem Landesamt für Finanzen, dem Landesamt für Bau- und Liegenschaften und dem Statistischen Landesamt zugeordnet waren.

Das Landesamt für Zentrale Dienste gliedert sich in 6 Abteilungen:

  • Abteilung A und B = Statistisches Landesamt (StaLa), 
  • Abteilung C = Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBS), Zentrale Beihilfefestsetzungsstelle (ZBS),
  • Abteilung D = Landeshauptkasse des Saarlandes (LHK), 
  • Abteilung S = Steuerliche Automation,
  • Abteilung Z = Zentrale und Innere Dienste.

Durch die Zusammenlegung der bisher getrennten Landesämter soll es insbesondere in den Querschnittsbereichen zu Synergieeffekten und Einsparungen im Personal- und Sachkostenbereich kommen. Die Bündelung von Kompetenzen soll ferner zu einer stärkeren Spezialisierung der einzelnen Fachbereiche führen, so dass das Landesamt für Zentrale Dienste zu einer effizienten Serviceeinrichtungen für die gesamte Landesverwaltung werden kann.
Die im Landesamt für Finanzen bereits realisierte Konzentration von Verwaltungsleistungen, wie Versorgung, Besoldung, Beihilfe, IT- Dienstleistungen und Kassenangelegenheiten, wird durch die Liegenschaftsverwaltung, das Gebäudemanagement und die Hausmeisterdienste, die zuvor beim Landesamt für Bau- und Liegenschaften angesiedelt waren und um die Aufgaben des statistischen Landesamtes ergänzt. Mit dem LZD soll auch die Grundlage für künftige weitere Konzentrationen im internen Servicebereich geschaffen werden.

Die Aufgabengebiete der einzelnen Abteilungen setzten sich wie folgt zusammen

Abteilung A und B - Statistisches Landesamt

Das Statistische Amt ist im Saarland für die Durchführung von Bundes- und Landesstatistiken sowie für statistische Erhebungen aufgrund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft zuständig.

Grundlage für seine Arbeit sind das Bundes- und das Landesstatistikgesetz sowie eine Vielzahl von statistischen Rechtsgrundlagen der Europäischen Union. Das Statistische Amt bereitet zurzeit mehr als 200 Statistiken aus verschiedensten Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Geschehens auf.

Durch methodische, inhaltliche und zeitliche Abstimmung der einzelnen Erhebungen entsteht im Statistischen Verbund mit den anderen Landesämtern und dem Statistischen Bundesamt ein integriertes Informationssystem, mit dessen Hilfe die gesellschaftliche und wirtschaftliche Realität umfassend numerisch dargestellt werden kann.

Das Amt versteht sich als modernes Dienstleistungs- und Informationszentrum, das seinen Kunden in allen statistischen Fragen eine individuelle Beratung anbietet und unter Zuhilfenahme moderner Informationstechniken schnell und günstig aktuelle Daten zu den gewünschten Themen bereitstellt.

Auf den Seiten des Statistischen Amtes finden Sie vielfältige und aktuelle Zahlen und Informationen, wie zum Beispiel:

  • Pressemitteilungen
  • Wirtschaftszahlen
  • Verzeichnisse
  • Statistische Grundzahlen
  • Ergebnisse der verschiedenen Statistiken als kostenfreier Download
  • Statistische Kurzinformationen
  • Sowie Erläuterungen zum SAPLIS - Informationssystem und zur Nutzung der Bibliothek

Hier gelangen Sie zum Themenbereich "Statistik"

 

Abteilung C - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle

Aufgaben der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle

Aufgaben der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle


Die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle ist eine Abteilung des Landesamtes für Zentrale Dienste. Sie ist in 5 Sachgebiete unterteilt, in denen sich 120 Bedienstete um die Berechnung und Zahlung der Gehälter, der Entgelte, des Kindergeldes sowie der Beihilfe für die Landesbediensteten und die Versorgungsempfänger kümmern.
Die Summe der von der ZBS verausgabten Personalkosten beträgt zur Zeit jährlich ca. 1,7 Mrd. Euro. Die ZBS gibt als Familienkasse etwa 25 Mio. Euro für Kindergeld und als Beihilfestelle 137 Mio.  Euro für die Erstattung von Krankheitskosten aus.

Sachgebiet C 1 – Organisation, Automation, Projektmanagement und Rechtsangelegenheiten

Im Sachgebiet C 1 werden mit aktuell 15 Mitarbeitenden die bei der ZBS zum Einsatz kommenden Automationsverfahren DAISY (Dialogisiertes Abrechnungs- und Informationssystem für die Berechnung, Festsetzung und Zahlbarmachung der Bezüge), BABSY (Beihilfe-Abrechnungssystem), EPVS (Einheitliches Personalverwaltungssystem) sowie ein Datenmanagementsystem, das die Führung elektronischer Akten ermöglicht, betreut. Des Weiteren sind hier die Bearbeitung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie das Zwangsvollstreckungsverfahren angesiedelt.

Sachgebiet C 2 – Besoldung, Versorgung, Familienkasse

Das Sachgebiet ist mit zur Zeit insgesamt 28 Bediensteten für die Festsetzung, Anordnung, Berechnung und Zahlbarmachung der Dienstbezüge der etwa 16.200 aktiven Beamten und Richter des Saarlandes verantwortlich.
Darüber hinaus die Festsetzung des Ruhegehalts der ca. 15.300 Landesbeamten nach deren Eintritt in den Ruhestand sowie die Sicherstellung der  ordnungsgemäßen Zahlung von Pensionen und Hinterbliebenenbezüge.
Neben alltäglichen Aufgaben, wie der Gewährung vermögenswirksamer Leistungen sind auch besondere Aufgaben, wie die Erteilung von Auskünften an die Familiengerichte bei Ehescheidungen, die Durchführung der Nachversicherung von ausgeschiedenen Beamten oder die Zahlung von Ausgleichbeträgen bei der Verteilung der Versorgungslasten zu erledigen.
Hier ist auch die Landesfamilienkasse angesiedelt, die das Kindergeld sowie die kinderbezogenen Bezüge- und Entgeltbestandteile für die saarländischen Landesbediensteten zur Zahlung anweist.

Sachgebiet C3 – Regressfälle, Widerspruchsbearbeitung BhVO, Festsetzung Pflegeaufwendungen, Poststelle

Im Sachgebiet C3, in dem aktuell insgesamt 24 Kolleginnen und Kollegen beschäftigt sind, erfolgt zum einen die Erfassung und Verteilung des Posteingangs für die gesamte ZBS sowie der zentrale Versand des postalischen Schriftverkehrs. Zudem werden in Sachgebiet elektronisch zu erfassende Unterlagen gescannt und archiviert.  

Darüber hinaus werden im Sachgebiet C3 die Regressansprüche wegen von Dritten verursachten Schäden geltend gemacht sowie Dienstunfälle im Bereich des Ministeriums für Finanzen und Europa und seiner nachgeordneten Behörden abgewickelt.   

In der Zentralen Widerspruchsstelle prüfen und entscheiden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die gegen Beihilfebescheide eingelegten Widersprüche und bearbeiten die Klageverfahren.

Ebenso ist C3 für die Bearbeitung der Pflegeanträge zuständig. Auf diese besondere Art der Beihilfegewährung spezialisierte Kolleginnen und Kollegen bearbeiten ausschließlich Anträge auf Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Pflege.

Sachgebiet C 4 – Entgelte

Im Sachgebiet C 4 kümmern sich derzeit 15 Bedienstete um die Löhne der 6500 Tarifbeschäftigen des Saarlandes sowie um deren Zusatzversorgung. Arbeitsschwerpunkte sind die Umsetzung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), das Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), das Zusatzversorgungsrecht (ZVK) sowie das Altersteilzeitrecht.

Sachgebiet C 5 – Zentrale Beihilfestelle

Die Zentrale Beihilfestelle ist zuständig für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen der Beamten, Richter, Versorgungsempfänger sowie der sonstigen Beihilfeberechtigten. Aktuell insgesamt 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für eine zügige Bearbeitung der rd. 155.000 Beihilfeanträge im Jahr und betreuen das Service-Center der ZBS sowie die Beihilfe-Hotline. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Beihilfeantrags liegt in Abhängigkeit vom Antragsvolumen zwischen zwei und vier Wochen.

Hier gelangen Sie zum Themenbereich der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle (www.zbs.saarland.de)

Abteilung D – Landeshauptkasse des Saarlandes

Die Landeshauptkasse des Saarlandes ist als eigene Organisationseinheit „Abteilung D“ Teil des Landesamtes für Zentrale Dienste. Nach der Errichtung der Zentralen Landesreisestelle zum 01.07.2017 und deren Eingliederung in die Abteilung D besteht die Landeshauptkasse aus den beiden Säulen Kassenmanagement und Travelmanagement. Die Aufgaben werden in 3 Sachgebieten wahrgenommen, dem Sachgebiet D 1 Zahlungsverkehr und dem Sachgebiet D 2 Buchführung sowie dem neuen Sachgebiet D 3 Zentrale Landesreisestelle.

1. Zentralkasse des Landes

Im Aufgabenumfeld Kassenmanagement nimmt die LHK die Aufgaben der Zentralkasse des Landes wahr. Sie ist als Einheitskasse auch Amtskasse der Ministerien und nachgeordneten Dienststellen, soweit für diese nicht besondere Kassen eingerichtet sind.

Die Aufgaben der LHK als Zentralkasse sind in § 79 LHO und den Verwaltungsvorschriften hierzu (VV zu § 79 LHO) geregelt. Zu den Aufgaben gehört die kassenmäßige Ausführung des Landeshaushalts. Zur Aufgabenerledigung durch die anordnenden Dienststellen und die LHK lt. VV zur LHO steht im Saarland seit dem Jahre 2006 ein automatisiertes, integriertes Haushaltswirtschaftssystem (IHWS) zur Verfügung. Der gesamte Prozess der Haushaltswirtschaft – von der Haushaltsführung über den Haushaltsvollzug bis zur Haushaltsrechnung – wird im IHWS abgebildet. Es sind zahlreiche Schnittstellen aus anderen Verfahren der Landesverwaltung im Einsatz. Die lt. Haushaltsrecht zu führenden Bücher werden hierüber elektronisch geführt und geben jederzeit Auskunft über den Kassenbestand.

In der Buchführung erfolgt zudem der zentrale Mahnlauf fälliger Forderungen nichtsteuerlicher Art des Landes. Darüber hinaus werden hier die entsprechenden Vollstreckungsverfahren eingeleitet.

Die LHK verwaltet die bei den Kreditinstituten geführten zentralen Konten des Landes und steht im Abrechnungsverkehr mit der Bundeshauptkasse, mit der Finanzkasse Saarlouis, der Gerichtskasse (als eigene Kasse beim Ministerium der Justiz eingerichtet), den Amtskassen der Universität und des Universitätsklinikums sowie den Landesbetrieben. Für die Amtskassen obliegt dem Zahlungsverkehr der LHK die Geldversorgung und darüber hinaus - in Abstimmung mit dem Kreditreferat des Ministeriums für Finanzen und Europa - die Gelddisposition und Liquiditätssteuerung. Das Sachgebiet Zahlungsverkehr ist Verbindungsstelle zu den Landesbetrieben bei Konteneinrichtungen und Anpassung von Verfahrensabläufen. Der Zahlungsverkehr der LHK - einschließlich der angeschlossenen Mandanten - wird über die Bankenkommunikationssoftwareprodukte PTS/CURR zur Bundesbank und SFirm zur SaarLB abgewickelt.

Mit SEPA (Single Euro Payments Area), dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, wurden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt. Nur bis 01.02.2016 konnten Banken und Sparkassen von Verbraucherinnen und Verbrauchern Zahlungsaufträge mit der Angabe der Kontonummer und Bankleitzahl entgegennehmen. Seit 01.02.2016 ist es den Kreditinstituten gesetzlich untersagt, Aufträge mit Kontonummer und Bankleitzahlung auszuführen. Sie können demgemäß nur noch ausschließlich im SEPA-Format Überweisungen tätigen.

 

Die nachfolgenden Kontoverbindungen der Landeshauptkasse sind zur Erleichterung der Lesbarkeit in übersichtlichen Viererblocks dargestellt:

BankBICIBAN

Deutsche Bundesbank – Filiale Saarbrücken

 BIC: MARKDEF1590

 IBAN: DE22 5900 0000 0059 0015 00

 Landesbank Saar Girozentrale

 BIC: SALADE55XXX

 IBAN: DE88 5905 0000 0003 0000 07

 Postbank Saarbrücken

 BIC: PBNKDEFF590

 IBAN: DE15 5901 0066 0000 0086 62

Optionaler BIC bei Zahlungen im europäischen Wirtschaftsraum - Seit 01. Februar 2014 sieht die SEPA-Verordnung darüber hinaus vor, dass bei nationalen Transaktionen, also bei allen Zahlungen innerhalb Deutschlands, auf die Angabe des BIC des Zahlungsempfängers verzichtet werden kann (sogenanntes IBANonly-Verfahren). Somit konnten Sie als deutscher Bankkunde Überweisungen auf eines unserer Konten bereits seit diesem Zeitpunkt ausschließlich unter Angabe der IBAN beauftragen. Seit 01.02.2016 gilt dieses IBAN Only-Verfahren auch für grenzüberschreitende Zahlungen in die 34 teilnehmenden SEPA-Länder. Der BIC wird durch Ihre Bank automatisch ergänzt. Es bleibt Ihnen aber unbenommen, auch weiterhin den BIC anzugeben. Für Zahlungen außerhalb des SEPA-Raumes wird der BIC unbedingt benötigt.

Lastschrifteinzugsverfahren - Seit der SEPA-Einführung ist ein sogenanntes Lastschrifteinzugsmandat erforderlich, um eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu begründen. Ab 20.11.2016 gilt europaweit für alle SEPA-Lastschriften die Vorlagefrist von 1 Tag vor Fälligkeit als einheitlicher Standard, womit die zeitliche Differenzierung zwischen Erst- und Folgelastschrift entfallen ist.

2. Zentrale Landesreisestelle

Im Rahmen des Projekts „Feinkonzeption ausgesuchter Shared Service Center Bereiche in der Landesverwaltung“ als Teil des Gesamtkonzeptes „Zukunftssichere Landesverwaltung“ wurde zum 01.07.2017 die Zentrale Landesreisestelle errichtet (Verordnung zur Übertragung der zentralen Bearbeitung von Reisekosten auf das Landesamt für Zentrale Dienste, Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 13. April 2017, S. 399).

Aufgabe dieser neuen Organisationseinheit ist die Bearbeitung und Mittelbewirtschaftung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskosten sowie die Buchung und Abwicklung der Reisen in der Landesverwaltung. Die Aufgabenübertragung umfasst zugleich die Befugnis zum Erlass der Widerspruchsbescheide sowie zur Führung der Klageverfahren in diesen Angelegenheiten. Die ZLRSt berät bei der Planung und der Organisation von Reisen, bucht die erforderlichen Fahrkarten, Flüge und Hotels für die saarländischen Landesbediensteten und ist zuständig für die  Reisekostenabrechnung der In- und Auslandsdienstreisen.

Für die Reiseplanung und Reisekostenabrechnung steht als Portal ein Travel Management System (TMS) zur Verfügung. Durch TMS werden die papiergebundenen Reiseanträge und Abrechnungsverfahren einschließlich Reisemittelbereitstellung ersetzt. Die Buchungen in TMS werden mittels Schnittstelle in das Integrierte Haushaltswirtschaftssystem übertragen. Hierüber erfolgt die automatisierte Zahlungsabwicklung. Darüber hinaus ist in der ZLRSt für die Planung und Buchung der Reiseleistungen die Online Booking Engine (OBE) Atlatos als Online-Buchungsplattform im Einsatz. Diese OBE steuert und professionalisiert den Zugriff auf die Stammdaten der Reisenden, das Hotelbuchungsportal HRS, das Portal der Deutschen Bahn sowie der Fluggesellschaften.

Die Fachaufsicht über die Landeshauptkasse obliegt dem Ministerium für Finanzen und Europa.

Hier gelangen Sie zum Themenbereich der Zentralen Landesreisestelle

Abteilung S - Steuerliche Automation

Das Aufgabenspektrum der Steuerliche Automation erstreckt sich von der Bereitstellung der Client-Server-Infrastruktur für die saarländischen Finanzämter, der Planung und Steuerung des Einsatzes der steuerlichen Fachverfahren, der Überwachung des Verfahrensbetriebs bis hin zu täglichen Verarbeitungsläufen auf einem Großrechner sowie dem Druck und Versand der Steuerbescheide.

Darüber hinaus werden in der Abteilung S – Steuerliche Automation –  IT-Tätigkeiten erledigt, die die Steuer nicht betreffen. Diese sind beispielsweise die zentrale Administration von Oracle-Datenbanken und der Druck und Versand von nicht steuerlichen Bescheiden.

In der Steuerlichen Automation sind ca. 70 Landesbedienstete beschäftigt, die in den nachfolgend beschriebenen vier Sachgebieten aufgegliedert sind:

Sachgebiet S 1: Steuerverfahren – Anwendungsbetreuung, KONSENS-Release Management, IT-Systembetreuung für die Finanzämter

Die in der Steuerverwaltung eingesetzten IT-Anwendungen sind sehr komplex gestaltet. Da jedoch in allen Bundesländern durch eine weitestgehend einheitliche Rechtslage sehr ähnliche oder auch gleiche Anforderungen bestehen, hat sich eine kooperative Entwicklung der Verfahren und Anwendungen etabliert, der KONSENS-Verbund. Die Aufgabe des Teams KONSENS-Release Managements ist es, den Einsatz der durch den Verbund bereitgestellten Anwendungen in der saarländischen Steuerverwaltung zu planen und zu steuern.

Daneben liegt auch die Anwendungsbetreuung in der Zuständigkeit dieses Sachgebiets. Die Mitarbeitenden dieses Bereichs unterstützen die Finanzämter bei der Nutzung der bereitgestellten Software in fachlicher Hinsicht. Es werden Arbeitsanleitungen bereitgestellt, Schulungsmaterialien vorbereitet aber auch Einzelfragen zu den Einsatzmöglichkeiten der Anwendungen gelöst.

Ein weiteres Aufgabengebiet im Sachgebiet S1 ist die IT-Systembetreuung für die Finanzämter. Das Vor-Ort-Team stellt die Funktionsfähigkeit der Endgeräte innerhalb der Finanzämter sicher sowie administriert und verwaltet mobile Endgeräte. Ebenso sorgt dieses Team für die Funktionsfähigkeit der Druckerinfrastruktur und unterstützt und berät die Anwender in technischer Hinsicht.

Sachgebiet S 2: Steuerverfahren – Verfahrensbetreuung

Die Mitarbeitenden in der Verfahrensbetreuung überwachen die eingesetzten automatisierten Verfahren und Programme in der saarländischen Steuerverwaltung. Alle Verfahrensabläufe werden dabei unterstützt, mit geplant und umgesetzt. Das Sachgebiet stellt das Bindeglied zwischen der steuerlichen Produktion in Sachgebiet S4, dem Ministerium für Finanzen und Wissenschaft, den saarländischen Finanzämtern, anderen Behörden und bundesweiten Arbeitsgruppen dar.

Die Verfahrensbetreuung plant, koordiniert und überwacht den Einsatz von Programmen auf einem Großrechner, sowie einer Vielzahl von Serversystemen und Datenbanken. Außerdem gehört zum Aufgabengebiet die Bearbeitung auftretender Fehler und auch Fragestellungen, die von vor genannten Behörden gemeldet werden. Die Störungsmeldungen und Supportanfragen werden über ein Ticketsystem erfasst und intern bearbeitet sowie in Einzelfällen an ein bundeseinheitliches Ticketsystem für die Steuerverwaltungen des KONSENS-Verbundes weitergeleitet.

Sachgebiet S 3: Technischer Verfahrensbetrieb, Betriebssysteme, Datenbanken

Der universelle Finanzamtsarbeitsplatz – Unifa – wird den Bediensteten der saarländischen Steuerverwaltung von den Mitarbeitenden des technischen Verfahrensbetriebs über eine Windows-Terminalserver-Systemumgebung bereitgestellt. Innerhalb der Anwendung Unifa können die steuerlichen Fachverfahren aufgerufen und Steuerfälle bearbeitet werden. Die einzelnen steuerlichen Fachanwendungen werden auf einer Vielzahl von Linux-Servern bereitgestellt. Die Steuerdaten werden in Datenbanken gespeichert. Der sichere Betrieb und die notwendige Verfügbarkeit der Datenbestände wird durch das Team Datenbanken im Sachgebiet S3 gewährleistet.

Zur einheitlichen und effizienten Installation der Windows-Terminalserver und der Clients in den Finanzämtern sowie zur Installation der mobilen Arbeitsplätze für die steuerlichen Außendienste betreibt der technische Verfahrensbetrieb eine Softwareverteilung. Zudem wird ein zentrales Management- und Konfigurationssystem für den Betrieb der Linux-Server eingesetzt.

Darüber hinaus stellt das Team Datenbanken im Sachgebiet S3 den Betrieb von Oracle Datenbanken für die saarländische Landesverwaltung sicher. Dazu gehören beispielsweise das zentrale eAkte-System, Geodatenbanken und auch weitere Datenbankinstanzen für die saarländischen Ministerien und Landesämter.

Sachgebiet S 4: Produktionsmanagement, BS 2000, Arbeitsnachbereitung

Im Produktionsmanagement werden die Programme, die regelmäßig nach bestimmten Vorgaben ablaufen, gesteuert. Dazu gehören neben den zahlreichen Anwendungen aus der Steuer-IT auch Löhne und Gehälter sowie Verfahren der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle.

Im Bereich der Großrechnersysteme obliegt dem Team die administrative Pflege eines BS2000 Großrechners.

In der Arbeitsnachbereitung ist das Druckzentrum verantwortlich für Druckdienstleistungen, wie beispielsweise dem Druck, die anschließende Kuvertierung und der Versand der Steuerbescheide. Aber auch viele andere behördliche Ausdrucke werden hier verarbeitet wie beispielsweise Gehaltsabrechnungen und Beihilfebescheide.

Abteilung Z - Zentrale und Innere Dienste

Die Abteilung Z - Zentrale und Innere Dienste - hat u. a. folgende Aufgaben:

  • Zentraler Telefondienst der Landesverwaltung: Saarland Service Dienst (SSD): 0681 501-00
    • Telefonisches Eingangsportal zur Landesverwaltung mit ressortüberbreifender Beauskunftung und Vermittlung von Bürgeranliegen an die zuständigen Stellen
  • Kassen-, Buchführungs- und Haushaltswesen
  • Gebäudemanagement für die Liegenschaften des Finanzressorts
  • Organisationsangelegenheiten der Finanzämter
  • Zentrale Beschaffungsstelle des Saarlandes für Verbrauchs- und Investitionsgüter
  • Ausschreibungs- und Vergabeverfahren im LZD
  • Fiskalerbschaften