Thema: Zuständige Stellen für Ausbildungsberufe

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Zuständige Stellen

Die Zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die im Bereich der Öffentlichen Verwaltung angesiedelt sind, nehmen auf dem Gebiet der Berufsausbildung Aufgaben wahr, für die in der gewerblichen Wirtschaft die Kammern - Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern - zuständig sind.

Die Aufgaben der Zuständigen Stelle:

  • Eintragung der Ausbildungsverträge der Auszubildenden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle)
  • Entscheidungen über Verkürzung oder Verlängerung der Berufsausbildung und Beantwortung von Fragen des Prüfungsrechts und seiner Auslegung
  • Verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Zwischen- Abschluss- und Fortbildungsprüfungen.
  • Einrichtung und Besetzung von Prüfungsausschüssen
  • Überwachung der Berufsausbildung und Beratung in allen Fragen der Berufsausbildung in den Ausbildungsstätten des öffentlichen Dienstes, der landesunmittelbaren Träger der Sozialversicherung und der Hauswirtschaft