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Zuständige Stellen für Ausbildungsberufe
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Zu unseren Themen & Aufgaben
Die Zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die im Bereich der Öffentlichen Verwaltung angesiedelt sind, nehmen auf dem Gebiet der Berufsausbildung Aufgaben wahr, für die in der gewerblichen Wirtschaft die „Kammern“ zuständig sind.
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Zuständige Stellen im Sinne von §71 Berufsbildungsgesetz (BBiG), die nicht in Bereichen der Öffentlichen Verwaltung zugeordnet sind, werden als Kammer bezeichnet.
Hier gehts zur Übersicht der angebotenen Ausbildungsberufe.