Thema: Zuständige Stellen für Ausbildungsberufe
| Ministerium für Bildung und Kultur | Bildung

Hauswirtschaft

Fachkraft für Betreuung

Berufsbeschreibung

Fachkräfte für Betreuung unterstützen hilfs- und pflegebedürftige Menschen in Pflegeeinrichtungen, Heimen, Tagesstätten, Privathaushalten, Wohngemeinschaften oder anderen Wohnformen sowie bei Betreuungsdiensten.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Fortbildungsprüfung kann zugelassen werden, wer folgendes nachweist

  • eine Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in ,
  • ein mindestens einwöchiges Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung ,
  • die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme zum Erwerb des Abschlusses "Fachkraft für Betreuung" mit mind. 180 Stunden
  • und
  • ein Betreuungspraktikum von mindestens zwei Wochen in einer Pflegeeinrichtung.

Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann auch zugelassen werden, wer auf andere Weise glaubhaft macht, dass er die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.

Dauer und Form der Fortbildung

Fortbildungsmaßnahmen über min. 180 Stunden werden in der Regel berufsbegleitend über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten angeboten. Anbieter solcher Maßnahmen können bei der zuständigen Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft erfragt werden.

Inhalte der Fortbildungsmaßnahme

Inhalte der Fortbildungsmaßnahme bereiten auf folgende Aufgaben als Fachkraft für Betreuung vor

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung unter Berücksichtigung von Alter, Art der Einschränkung, Art der Behinderung, Gesundheitszustand, insbesondere Demenz,
  • Alltagsbegleitung (Versorgung, Betreuung, Beschäftigung, Alltags- und Lebensgestaltung),
  • Unterstützung bei therapeutischen Maßnahmen der Rehabilitation,
  • Durchführung pflegebegleitender Maßnahmen und Führung der entsprechenden Dokumentation,
  • Kommunikation und Konfliktmanagement, Distanz und Selbstschutz,
  • Anwendung von Rechtsvorschriften,
  • Verhalten in Notfällen,
  • Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen.