Örtlicher Bereitschaftsdienst Gerichtsvollzieher Amtsgericht Saarbrücken
Örtlicher Bereitschaftsdienst Gerichtsvollzieher Amtsgericht Saarbrücken
Örtlicher Bereitschaftsdienst Gerichtsvollzieher Amtsgericht Saarbrücken
Der Bereitschaftsdienst der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Saarbrücken ist wie folgt zuständig:
Montag - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.00 Uhr
Den zuständigen Gerichtsvollzieher entnehmen Sie bitte dem hier zum Download bereitgestellten Bereitschaftsdienstplan.
Außerhalb dieser Zeiten steht der Zentrale Bereitschaftsdienst der Gerichtsvollzieher siehe oben zur Verfügung.