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Amtsgericht Homburg
Aktueller Hinweis:
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgericht Homburg
Öffnungszeiten:
Servicezeiten | ||
Wochentag | Vormittag | Nachmittag |
---|---|---|
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr | 13:30 - 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr | 13:30 - 15:30 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr | geschlossen |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr | 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr | geschlossen |
Nachlassgericht | ||
Wochentag | Vormittag | Nachmittag |
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Montag | 08:30 - 12:00 Uhr | |
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr | |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Zugang zu vereinbarten Terminen und Eilfällen ist sichergestellt
Bei laufenden öffentlichen Sitzungen ist die Teilnahme auch außerhalb der Öffnungszeiten jederzeit möglich. Ein Bereitschaftsdienst für unaufschiebbare Eilsachen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten, am Wochenende und an Feiertagen ist beim zentralen Bereitschaftsgericht beim Amtsgericht Saarbrücken eingerichtet.
Näheres dazu finden Sie unter Aufgaben - Bereitschaftsdienst.
Beratungshilfeanträge sind grundsätzlich schriftlich zu stellen.
Anträge für Beratungshilfe finden Sie unter nachfolgendem Link: Link
Ausnahmefällen ist eine mündliche Vorsprache dienstags und donnerstags von 10-12 Uhr .
Kontaktdaten
Amtsgericht Homburg – Zweibrücker Straße 24, 66424 Homburg
Telefon: (06841) 9228-0
Telefon Fax: (06841) 9228-210
Kontaktdaten für den elektronischen Rechtsverkehr:
ERV-ID-1: DE.Justiz.8ad4036a-2d73-4ddc-9e9d-fb45ab7ef02a.c2ee
ERV-ID-2: safe-sp1-1320918681144-011052368
XJustiz-ID: V1102
De-Mail: ag-homburg@egvp.de-mail.de
Vorname: Postfach
Nachname: Amtsgericht Homburg
ID: safe-sp1-1320918681144-011052368@egvp.de-mail.de
E-Mail: poststelle@aghom.justiz.saarland.de
Bankverbindung:
Postbank Saarbrücken - IBAN: DE90 5901 0066 0000 5066 68 BIC: PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck: AG Homburg + Geschäftszeichen (z. B. 4 C 138/21)
Wichtiger Hinweis:
Bei dem Amtsgericht Homburg ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf den im § 130a der Zivilprozessordnung (ZPO) genannten elektronischen Wegen Klagen einzureichen, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Bitte beachten Sie aber, dass in einzelnen Verfahren, insbesondere vor dem Familiengericht, Anwaltszwang bestehen kann und Sie damit ggf. keine wirksamen Erklärungen einreichen können.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die vorgenannten Erklärungen nicht per einfacher E-Mail wirksam eingereicht werden können!
Anträge und Formulare
Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe
Antrag auf gerichtliche Hinterlegung von Geld
Antrag auf gerichtliche Hinterlegung von Wertsachen
Antrag auf Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe
Öffnungszeiten Grundbuchauszüge und Antrag auf Grundbuchauszug
Zur Einsichtnahme in das Grundbuch und mündlichen Beantragung von unbeglaubigten Grundbuchauszügen sind die Öffnungszeiten:
mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
Schriftliche Anträge auf Erteilung unbeglaubigter Grundbuchauszüge können jederzeit an ihr Wohnortgericht gerichtet werden.