Amtsgericht Homburg
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgericht Homburg
Öffnungszeiten:
Geänderte Servicezeiten:
Bis auf Weiteres werden beim Amtsgericht in Homburg täglich ab 12 Uhr anberaumte Verhandlungen, Termine nach Vereinbarung und Eilfälle bearbeitet.
In dringenden Eilfällen erreichen Sie uns in dieser Zeit unter der Telefonnummer 06841-9228-221.
Servicezeiten | ||
| Wochentag | Vormittag | Nachmittag |
|---|---|---|
| Montag | 08:30 - 12:00 Uhr | 13:30 - 15:30 Uhr |
| Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr | 13:30 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr | geschlossen |
| Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr | 13:30 - 15:30 Uhr |
| Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr | geschlossen |
Nachlassgericht | ||
| Wochentag | Vormittag | Nachmittag |
|---|---|---|
| Montag | 08:30 - 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr | |
| Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Zugang zu vereinbarten Terminen und Eilfällen ist sichergestellt
Bei laufenden öffentlichen Sitzungen ist die Teilnahme auch außerhalb der Öffnungszeiten jederzeit möglich. Ein Bereitschaftsdienst für unaufschiebbare Eilsachen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten, am Wochenende und an Feiertagen ist beim zentralen Bereitschaftsgericht beim Amtsgericht Saarbrücken eingerichtet.
Näheres dazu finden Sie unter Aufgaben - Bereitschaftsdienst.
Beratungshilfeanträge sind grundsätzlich schriftlich zu stellen.
Anträge für Beratungshilfe finden Sie unter nachfolgendem Link:
Ausnahmefällen ist eine mündliche Vorsprache dienstags und donnerstags von 10-12 Uhr .
Beratungshilfe -Neuer Online-Service
Neuer Online-Service für Beratungshilfe
Im Rahmen eines Pilotprojektes des Bundesministeriums der Justiz und der Justizministerien der Länder zur Entwicklung einer "Digitalen Rechtsantragstelle", dessen Ziel es ist, den Zugang zum Recht zu vereinfachen und zu verbessern, ist die Antragstellung und Gewährung der Beratungshilfe das erste Projekt, das realisiert wird.
Weiter Informationen zum Projekt und zum Stand der Realisierung finden sie auf der Webseite der DigitalService GmbH des Bundes.
Antworten auf Ihre Fragen zur Beratungshilfe finden Sie auf der Website des neuen "Justiz-Services".
Dazu gehören Informationen zur Antragstellung, den benötigten Dokumenten, ein Gerichtsfinder und Tipps für die Anwaltssuche.
Im „Vorab-Check für Beratungshilfe” können Sie vor der Antragstellung schnell und einfach herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
Kontaktdaten
Amtsgericht Homburg – Zweibrücker Straße 24, 66424 Homburg
Telefon: (06841) 9228-0
Telefon Fax: (06841) 9228-210
Kontaktdaten für den elektronischen Rechtsverkehr:
ERV-ID-1: DE.Justiz.8ad4036a-2d73-4ddc-9e9d-fb45ab7ef02a.c2ee
ERV-ID-2: safe-sp1-1320918681144-011052368
XJustiz-ID: V1102
De-Mail: ...
Vorname: Postfach
Nachname: Amtsgericht Homburg
ID: ....
E-Mail: poststelle@aghom.justiz.saarland.de
Bankverbindung:
Postbank Saarbrücken - IBAN: DE90 5901 0066 0000 5066 68 BIC: PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck: AG Homburg + Geschäftszeichen (z. B. 4 C 138/21)
Wichtiger Hinweis:
Bei dem Amtsgericht Homburg ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf den im § 130a der Zivilprozessordnung (ZPO) genannten elektronischen Wegen Klagen einzureichen, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Bitte beachten Sie aber, dass in einzelnen Verfahren, insbesondere vor dem Familiengericht, Anwaltszwang bestehen kann und Sie damit ggf. keine wirksamen Erklärungen einreichen können.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die vorgenannten Erklärungen nicht per einfacher E-Mail wirksam eingereicht werden können!
Prozesskostenhilfe- Formular online ausfüllen
https://service.justiz.de/prozesskostenhilfe/direktlink
Anträge und Formulare
Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe
Antrag auf gerichtliche Hinterlegung von Geld
Antrag auf gerichtliche Hinterlegung von Wertsachen
Antrag auf Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe
Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges
Ausschlagung einer Erbschaft (keine Terminvereinbarung und keine telefonische Anfrage erforderlich)
Zur Ausschlagung einer Erbschaft ist keine Terminvereinbarung und keine telefonische Anfrage erforderlich.
Sie können während der Sprechzeiten montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr persönlich beim Nachlassgericht vorsprechen.
Frist:
Die Ausschlagung muss grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall erfolgen.
In besonderen Fällen (z. B. Auslandsbezug) beträgt die Frist 6 Monate.
Form:
Die Ausschlagung ist persönlich zur Niederschrift beim Nachlassgericht zu erklären.
Alternativ kann sie in öffentlich beglaubigter Form durch eine Notarin oder einen Notar abgegeben werden.
Eine einfache schriftliche Erklärung ist nicht ausreichend.
Zuständigkeit:
Zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Die Erklärung kann jedoch auch bei dem Amtsgericht Ihres eigenen Wohnsitzes im Wege der Amtshilfe abgegeben werden.
Hinweise zur Vertretung:
Minderjährige oder beschränkt geschäftsfähige Personen werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten.
Gegebenenfalls ist eine Genehmigung des Familien- oder Betreuungsgerichts erforderlich.
Nachlassgericht (Erbscheinsverfahren)
Einzureichende Standesurkunden zur Beantragung eines Erbscheins bei gesetzlicher Erbfolge
Merkblatt Verwahrung Testament
Vollmacht zur Verwahrung gemeinschaftliches Testament
Vollmacht Zustimmung Erteilung Erbschein
Öffnungszeiten Grundbuchauszüge und Antrag auf Grundbuchauszug
Zur Einsichtnahme in das Grundbuch und mündlichen Beantragung von unbeglaubigten Grundbuchauszügen sind die Öffnungszeiten:
mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
Schriftliche Anträge auf Erteilung unbeglaubigter Grundbuchauszüge können jederzeit an ihr Wohnortgericht gerichtet werden.